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Erhöhung mit einem Haken?

Renten-Erhöhung 2024: So viel mehr Geld können Rentner nächstes Jahr erwarten

Die Renten sollen 2024 um 3,5 Prozent steigen, so eine offizielle Prognose. Doch mit der Erhöhung könnten mehr Rentner in die Steuerpflicht rutschen.

Berlin – Zum 1. Juli 2023 wurden die Renten deutlich angehoben. Auch 2024 dürfen Deutschlands Senioren auf eine Rentenerhöhung hoffen – laut einer offiziellen Prognose soll diese 3,5 Prozent betragen. Dies geht aus einem Entwurf des Berichts der Rentenversicherung der Bundesregierung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur zugänglich gemacht wurde. Am Mittwoch bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, dass der Bericht derzeit zur Abstimmung im Ministerium vorliegt. Vorab hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.

Prognose: Rentenerhöhung um 3,5 Prozent im Sommer 2024

Die endgültige Festlegung für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 steht jedoch noch aus. Sie wird erst im kommenden Frühjahr getroffen. Jährlich im Sommer werden die Renten unter Berücksichtigung der landesweiten Lohnentwicklung angepasst. Die Prognose für das nächste Jahr liegt somit unter dem Niveau der letzten Anhebung.

Bleiben Ihnen bis zur Rente nur noch wenige Jahre? Dann ist es trotzdem nicht zu spät, um noch fürs Alter vorzusorgen.

Von dieser profitierten rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner am 1. Juli dieses Jahres. Bei dieser Erhöhung stiegen die Renten um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Da mit dieser Anhebung der Rentenwert in den neuen Bundesländern auf das Westniveau angepasst wurde, wird die jährliche Anpassung künftig einheitlich ausfallen.

Rente und Steuern: Grundfreibetrag beachten

Unabhängig von der Höhe der Rentenanpassung im nächsten Jahr sollten Rentner stets den Grundfreibetrag im Blick behalten. Mit einer höheren Rentenzahlung rücken nämlich mehr Rentner in die Steuerpflicht und müssen folglich eine Steuererklärung einreichen.

Renten sind ab einer gewissen Höhe steuerpflichtig. Die Höhe der Steuerbelastung hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab – und vom Grundfreibetrag. In diesem Jahr wurde der Grundfreibetrag erneut von 10.347 Euro auf 10.908 Euro angehoben – ein Zuwachs von 561 Euro. Daher müssen Rentner mit einer zu versteuernden Jahresrente von 10.908 Euro noch keine Steuern entrichten, unabhängig vom Jahr ihres Renteneintritts.

Laut Finanzministerium soll der Grundfreibetrag bis 2024 auf 11.604 Euro ansteigen. Wer mit einer möglichen Rentenerhöhung 2024 über den Grundfreibetrag hinausgeht, wird dann unter Umständen steuerpflichtig. Dies führt immer wieder zu Unmut bei den Betroffenen, da sie trotz der Erhöhung netto nicht mehr erhalten – eine Enttäuschung. Mit Material der dpa

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa-tmn

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