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So hoch ist der Zuschlag

Rentenerhöhung 2025: Für diese Gruppe gibt es doppelten Gewinn

Ab Juli kommt eine saftige Rentenerhöhung. Millionen Rentnerinnen und Rentner freuen sich über den Zuschlag. Für eine Gruppe gibt es noch einen weiteren Bonus.

Berlin – Rentnerinnen und Rentner bekommen ab Juli 2025 3,74 Prozent mehr Geld. Bei einer Rente von 1.000 Euro gibt es monatlich 37,40 Euro mehr. Bezieht man eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren, gibt es durch die Erhöhung 66,15 Euro mehr im Monat. Eine Gruppe bekommt neben der Rentenerhöhung zusätzlich mehr Geld aufs Konto.

Renten-Zuschlag ab Juli 2025: Was sich für Millionen Rentner ändert

Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, profitieren gleich doppelt. Seit dem ersten Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente. Auch für Folgerenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschlossen, gibt es einen Zuschlag, der ab Juli 2024 automatisch gezahlt wird.

Millionen Rentnerinnen und Rentner freuen sich über den Zuschlag.

Der Zuschlag liegt bei 7,5 Prozent, wenn der Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 liegt er bei 4,5 Prozent. Grund ist, dass bei den ab Juli 2014 gezahlten Renten sind bereits einige gesetzliche Verbesserungen enthalten sind.

Der Zuschlag für die Erwerbsminderungsrentner wird von Juli 2024 bis November 2025 getrennt von der Rente ausgezahlt. Es gibt also zwei Überweisungen von der Deutschen Rentenversicherung bis Ende November 2025. Ab Dezember 2025 erfolgt die Auszahlung des Zuschlags mit der Rente zusammen und wird laut der Deutschen Rentenversicherung auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.

Erhöhung der Rente ab Juli 2025: Diese Gruppe profitiert doppelt

Mit der Rentenerhöhung ab Juli 2025 profitieren Beziehende einer Erwerbsminderungsrente gleich doppelt. Denn neben der Rentenerhöhung infolge der Anpassung ab dem Juli 2025, wird der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente ebenfalls ab Juli 2025 angepasst. Die Anpassung richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert. Der Nominallohnindex, der die Steigerung der Bruttolöhne berücksichtigt und für die Rentenanpassung entscheidend ist, ist laut Statistischem Bundesamt um 5,4 Prozent gestiegen. Durch die doppelte Haltelinie fällt die Erhöhung mit 3,74 Prozent jedoch etwas niedriger aus.

Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?

Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung gar nicht oder nur stark eingeschränkt einem Job nachgehen können. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen einer Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Zur letzteren Gruppe zählen jene, die nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Beziehende einer vollen Erwerbsminderung sind nicht in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.

Neben Rentenerhöhung – Pflegebeitrag ist rückwirkend

Neben der Rentenerhöhung gibt es im Juli 2025 auch Abzüge für die Ruheständler. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Jetzt wird er bei den Rentnerinnen und Rentnern nachträglich für die ersten sechs Monate abgezogen. Die Linke kritisiert, dass sich der Beitrag an der erhöhten Juli-Rente bemesse und nicht an der Rente, die die Menschen von Januar bis Juni erhalten hätten.

Rubriklistenbild: © imago stock&people

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