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Kritik an Politik

Große Umfrage: Ist die Rente sicher? Das sagen die Deutschen

Wie blicken die Deutschen auf die Sicherheit der Rente? Eine aktuelle Umfrage von Insa gibt hierüber Aufschluss.

Berlin/Fulda - Die Menschen in Deutschland blicken laut einer Umfrage skeptisch auf die Sicherheit der Rente. Eine klare Mehrheit hält die Rente langfristig nicht für sicher. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa für die Bild am Sonntag hervor.

Große Umfrage: So denken die Deutschen über die Rente

72 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass die Rente auf lange Sicht eher unsicher ist. Gerade einmal 21 Prozent halten die Rente eher für sicher, sieben Prozent äußerten sich nicht. Das Meinungsforschungsinstitut Insa befragte für die Erhebung am 4. und 5. April insgesamt 1045 Personen.

Weitere Ergebnisse der großen Renten-Umfrage: 83 Prozent sprechen sich dafür aus, dass auch Beamte, Freiberufler und Politiker in die allgemeine Rentenversicherung einzahlen.

Eine weitere Erhöhung des Rentenalters über 67 Jahre hinaus wollen nur acht Prozent - 53 Prozent aber sprechen sich für eine Absenkung aus. Vielen Experten jedoch ist gerade die „Rente mit 63“ ein Dorn im Auge. 75 Prozent der Befragten vertreten die Auffassung, die Renten in Deutschland seien zu niedrig.

Ist die Rente sicher? Eine Umfrage zeigt ein klares Ergebnis.

Die Bundesregierung will mit dem zuletzt auf den Weg gebrachten Rentenpaket II das Rentenniveau stabilisieren und den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge abbremsen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklärten, das Rentenniveau von 48 Prozent solle auch für die Zukunft garantiert werden.

Bei den Arbeitgeberverbänden stoßen die Renten-Planungen der Bundesregierung auf Kritik. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte, er sei „fassungslos, dass der Bundesarbeitsminister jetzt noch einmal massiv die Rentenausgaben erhöhen will, obwohl wir vor dem größten Alterungsschub stehen, den es jemals in Deutschland gegeben hat“. Das Rentenpaket II sollte seiner Ansicht nach umgehend gestoppt werden, so Dulger. Es sei „unfair und ungerecht, in den nächsten 20 Jahren 500 Milliarden Euro mehr für die Rente auszugeben.“

Pläne der Politik zur Rente sorgen für Kritik

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung würden die Rentenausgaben bis 2045 ohne Reform von 372 Milliarden Euro im Jahr auf 755 Milliarden steigen. Durch die geplante Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent wird sogar ein Anstieg auf rund 800 Milliarden prognostiziert. Um den erwarteten Anstieg der Beitragssätze etwas abzumildern, soll die Finanzierung der Rente auf ein zusätzliches Standbein gestellt werden: einen milliardenschweren Kapitalstock auf dem Aktienmarkt.

Sozialverbände reagieren mit Kritik - sowohl auf die Planungen der Politik als auch die Äußerungen der Arbeitgeber. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hält die Finanzierung eines Rentenniveaus von 53 Prozent für möglich. Sie fordert in der Bild am Sonntag unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie die Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung.

Laut einer weiteren Umfrage sehen Frauen indes ihre eigene Wirtschaftslage oft schlechter als die von Männern und fühlen sich im Alter nicht gut abgesichert. Das hat Auswirkungen auf die Rente. Bei der Befragung im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) bezeichneten 32 Prozent der Frauen ihre wirtschaftliche Lage als „nicht so gut“ oder „schlecht“. Bei den Männern waren es 27 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr vergrößerte sich die Kluft. Frauen haben demnach weniger Geld zur Verfügung - etwa um Rücklagen zu bilden.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

„Diese Situation muss sich ändern. Wirtschaft und Politik müssen noch mehr tun, damit sich die beruflichen Rahmenbedingungen für Frauen, aber auch ihre Möglichkeiten der Altersvorsorge verbessern“, kommentiert BdB-Hauptgeschäftsführer Heiner Herkenhoff die Ergebnisse.

Experten raten seit langem dazu, bei der Rente auch privat vorzusorgen. (mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

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