Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Zwei Möglichkeiten

Rente zu niedrig? Dann können sich freiwillige Beiträge lohnen

Wer das Gefühl hat, dass die Rente später einmal nicht ausreicht, kann mit Sonderzahlungen vorsorgen. Das gilt auch für potenzielle Frührentner.

München – Wer seinen Ruhestand unbeschwert genießen möchte, braucht ein ausreichendes finanzielles Polster. Doch oft reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland Millionen Rentner unter der Armutsgrenze. Um dem vorzubeugen, kann es sich lohnen, freiwillig höhere Rentenbeiträge zu zahlen.

Für manche Versicherte kann es sich lohnen, durch freiwillige Beiträge die Rente aufzubessern.

Während Selbständige und Beamte (zusätzlich zur Pension) beim Aufbau oder der Aufstockung der gesetzlichen Rente durch Zusatzbeiträge freie Hand haben, können pflichtversicherte Arbeitnehmer nicht so flexibel agieren. Doch es gibt auch für sie Möglichkeiten, gerade dann, wenn sie eine Aufbesserung am Kapitalmarkt scheuen. So kann man, um Lücken im Rentenkonto zu stopfen, etwa Beiträge für Studien- und Schuljahre nachzahlen.

Rentenlücken stopfen: Bis 45 kann man Beiträge für Studien- und Schuljahre nachzahlen

Das lohnt sich vor allem für Versicherte, die zwischen dem 16. und 17. Geburts­tag eine Schule besucht haben und/oder ab dem 17. Geburtstag eine Ausbildung (Studium) absolviert haben, die länger als acht Jahre gedauert hat. Wichtig: In diesen Jahren dürfen keine Rentenbeiträge gezahlt worden sein – etwa durch einen Nebenjob. Und die Nachzahlungen sind nur bis zum 45. Geburtstag möglich.

Wer sich für die freiwillige Nachzahlung entscheidet, kann die Rente steigern und sich sogar die Möglichkeit einer Frührente eröffnen. Denn für die Rente mit 63 braucht man 35 Versicherungsjahre. Am besten stellt man bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung (V0100). So erfährt man die Lücken im Rentenkonto. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 2024 genau 100,07 Euro. Um den Effekt zu verstärken, können maximal 1404,30 Euro pro Monat nachgezahlt werden.

Ab 50 kann man mit Sonderzahlungen Rentenabschläge ausgleichen

Ab 50 gibt es eine weitere Möglichkeit, die Rente durch freiwillige Zahlungen zu erhöhen. Ab diesem Alter kann man Abschläge ausgleichen, die anfallen würden, wenn man vorzeitig in den Ruhestand gehen will. Für jeden Monat sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Bei vier Jahren sind es 14,4 Prozent.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Da die Höhe der Sonderzahlungen individuell unterschiedlich ist, lässt man sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung (Formular V0210) Auskunft erteilen. Sie weist auch darauf hin, dass entweder eine Einmalzahlung oder Teilzahlungen möglich sind. Interessant ist: Sollten sich Versicherte später doch dagegen entscheiden, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, erhöht sich durch die freiwilligen Zahlungen die normale Rente. (mt)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Zoonar

Kommentare