Sonderbeiträge
Was gibt es zu den freiwilligen Beiträgen zur Rente zu wissen
Bei der Altersvorsorge gibt es viele Möglichkeiten. Seit ein paar Jahren werden freiwillige Rentenbeiträge immer beliebter. Was es damit auf sich hat? Dieser Artikel klärt auf.
Die Suche nach der richtigen Altersvorsorge wird bei der aktuellen Zinslage immer schwieriger. Was früher oft private Rentenversicherungen oder Fondssparpläne waren, rückt jetzt wieder stärker in den Fokus: die gesetzliche Rentenversicherung. Eine spannende Möglichkeit, um später besser abgesichert zu sein, sind freiwillige Beiträge. Doch wer darf überhaupt einzahlen – und für wen und lohnt sich das wirklich? Hier erfahren Sie, wann sich freiwillige Beiträge richtig auszahlen können.
Wer darf freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
Nicht jeder darf in Deutschland einfach so freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten – auch wenn das auf den ersten Blick überraschen mag. Die Möglichkeit zur freiwilligen Einzahlung ist nur dann gegeben, wenn im selben Monat keine Pflichtbeiträge gezahlt werden. Denn Pflichtbeiträge schließen freiwillige Beiträge automatisch aus. Das betrifft vor allem diese Gruppen:
- Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
- Bestimmte Selbstständige mit Versicherungspflicht
- Empfänger von Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Übergangsgeld
- Geringfügige Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten und eigene Beiträge leisten
- Eltern in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes (durch Anrechnung)
- Personen, die Angehörige pflegen
Auch Rentner sind nicht automatisch zu freiwilligen Beiträgen berechtigt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Vollrente bezieht, kann keine freiwilligen Beiträge mehr leisten. Anders sieht es aus bei den Pensionären, die noch unter der Regelaltersgrenze liegen und Rentnern, die eine Teilrente beziehen.
Wer kann die freiwilligen Rentenbeiträge zahlen?
Hier gibt es besondere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden können. Dies sind vor allem Gruppen, die aktuell keine pflichtversicherte Tätigkeit ausüben. Das sind Schüler, Eltern in Kinderzeit oder auch Arbeitslose. Es gelten auch Sonderregelungen für Selbstständige, die nicht unter die Versicherungspflicht fallen und Beamte.
Genauso können deutsche Staatsangehörige im Ausland, die ihre Ansprüche in der deutschen Rentenversicherung erhalten oder ausbauen wollen, freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Ähnlich speziell sieht es bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die sich in einem EU-Land aufhalten und ebenfalls mindestens einen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben – oder aus Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland stammen, aus. Hier gibt es mehr Infos bei der deutschen Rentenversicherung.
Wann dürfen freiwillige Rentenbeiträge gezahlt werden und wie hoch?
Dazu hat die deutsche Rentenversicherung einheitliche Regelungen. Es gibt einen Mindestbeitrag von aktuell 103,42 Euro und höchstens dürfen nach Stand 2024 1.404,30 Euro pro Monat freiwillig eingezahlt werden. Allerdings muss auch nicht jeden Monat gezahlt werden, dies kann auch in einer Nachzahlung bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Doch es gilt, diese Frist einzuhalten, um die freiwilligen Rentenbeiträge wirksam einzubringen. Nur für die Ausbildungszeit, also Schule und Universität oder Hochschule, kann unter bestimmten Voraussetzungen nachgezahlt werden.
Warum lohnt es sich, freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen?
Zunächst erhöht sich dadurch natürlich die eigene Rente. Ein großer Vorteil freiwilliger Beiträge ist, dass dadurch eine lebenslange Rente sehr sicher ist und die regelmäßig an die Inflation angepasst wird. Anders als bei einem Sparbuch oder einem privaten Fonds, aus dem dann Monat für Monat Geld entnommen wird, ist diese Rente nicht so einfach aufgebraucht.
Mit freiwilligen Beiträgen sorgen Sie also nicht nur für den Ruhestand vor, sondern auch für finanzielle Sicherheit im hohen Alter.
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