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Neuer Rentenwert mit Folgen

4,1 Milliarden Euro Steuern mehr bei der Rente: Diese Änderungen müssen Rentner kennen

Zum 1. Juli 2025 steigt der Rentenwert. Dadurch werden Zehntausende weitere Rentner steuerpflichtig. Es warten aber auch weitere Änderungen auf Ruheständler.

Berlin – Im Jahr 2025 werden die deutschen Rentner erstmals mehr als 60 Milliarden Euro an Einkommenssteuern zahlen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht im Bundestag hervor. Demnach rechnet die Regierung mit 62,7 Milliarden Euro an tariflicher Einkommenssteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften.

Im Vergleich zum vergangenen Jahr wäre das ein Anstieg um 4,1 Milliarden Euro oder knapp sieben Prozent. Die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski weist zugleich darauf hin, dass ab dem Jahr 2021 noch keine statistische Auswertung der Einkommenssteuerbescheide vorliegt und diese Zahlen „mit einem Mikrosimulationsmodell auf der Basis der fortgeschriebenen Lohn- und Einkommenssteuerstatistik 2020 ermittelt“ wurden.

Rente im Jahr 2025: Mehr als 70.000 zusätzliche Rentner werden durch Erhöhung steuerpflichtig

Aufgrund der Erhöhung des Rentenwerts zum 1. Juli um 3,51 Prozent wird die Zahl der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften laut dem Finanzministerium um 73.000 auf dann 6,578 Millionen steigen. Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung ab Juli erst Ende März ermittelt werden kann, wenn alle notwendigen Daten vorliegen.

Die geplante Rentenerhöhung ist eine von fünf Änderungen für Rentner im Jahr 2025, die die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) auflistet. So steigt auch der Grundfreibetrag. Lag dieser 2024 noch bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 für Paare, sind es nun 12.096 Euro respektive 24.192 Euro. Liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte unter dieser Grenze, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

Muss künftig eine Steuererklärung abgegeben werden? Für Zehntausende Rentner hat die steigende Rente nicht nur erfreuliche Folgen.

Arbeiten Rentner weiterhin und befinden sich im Lohnsteuerverfahren, gelten demnach nochmals spezielle Regelungen zur Abgabepflicht. Wichtig ist, dass es nicht genügt, auf eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Steuererklärung zu warten. Sind die Einkünfte höher als der Grundfreibetrag, besteht eine Pflicht zur Abgabe.

Grundrentenzuschlag: Gesamtbetrag der zu berücksichtigenden Einkünfte für die Rente steigt 2025

Erhöht wurden die Einkommensgrenzen zum steuerfreien Grundrentenzuschlag. Dieser steht Bürgern zu, die mindestens 33 Jahre rentenversichert waren, aber weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten haben.

Der Grundrentenzuschlag steht seit dem 1. Januar 2025 Rentnern zu, deren Gesamtbetrag ihrer monatlichen Einkünfte maximal 1438 Euro für Alleinstehende oder höchstens 2243 Euro für Paare beträgt. Dabei wird immer das zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres berücksichtigt, aktuell also das aus dem Jahr 2023. Das über der Grenze liegende Einkommen wird auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.

Mehr Rente, höherer Grundfreibetrag, Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente steigt: Im Jahr 2025 verändert sich einiges für Ruheständler.

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente steigt der Betrag, der hinzuverdient werden darf. Dieser liegt nun bei einer vollen Erwerbsminderung in Höhe von 19.661,25 Euro im Jahr, bei einer teilweisen Erwerbsminderung können es bis zu 39.322,50 Euro sein.

Rentenfreibetrag: Wert sinkt 2025 um 0,5 Prozentpunkte auf 16,5 Prozent

Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente pro Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt um einen Prozentpunkt. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente besteuern, der Rentenfreibetrag liegt also bei 16,5 Prozent.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Der Rentenfreibetrag gilt in der Regel für die gesamte Laufzeit der Rente und wird erst ab dem Jahr festgeschrieben, das auf das Jahr des ersten Rentenbezugs folgt. Denn in der Regel wird erst in jenem zweiten Rentenjahr ganzjährig Rente bezogen.

Nach aktuellem Stand sinkt der Rentenfreibetrag im Jahr 2058 auf null. Demnach müssen alle Bürger, die in jenem Jahr oder später in Rente gehen, ihre komplette Rente versteuern. (mg)

Rubriklistenbild: © Zoonar/Imago

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