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Wechsel oft schwierig

Private Krankenversicherung im Alter oft zu teuer: Gibt es einen Ausweg?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung könnten die Altersbezüge verbrauchen. Ein Übergang ist jedoch aufwendig. Was ist die Ursache dafür?

Berlin – 1.050 Euro im Monat für die private Krankenversicherung, dagegen 1.200 Euro Rente – so sah demnach die finanzielle Situation des Rentners Dieter Wassmann (Name geändert) aus, über den die Zeit kürzlich berichtet hatte. Rund 150 Euro blieben für Lebensmittel, Freizeitaktivitäten und anderes übrig. Trotz abbezahlter Eigentumswohnung und einem Leben als Selbstständiger waren die Ersparnisse laut Bericht fast aufgebraucht: Eine Lösung musste her.

Trotz Selbstständigkeit in die GKV – durch einen Trick

Seine private Krankenversicherung (PKV) hatte er dabei als das große Problem identifiziert. Seit vielen Jahren hatte der Rentner die Leistungen in Anspruch genommen, aber bei der PKV ist es so, dass die Beiträge deutlich steigen können, je älter der Versicherte wird. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht einfach so möglich. Wassmann griff laut Zeit zu einem Trick: Er zog kurzerhand nach Dänemark, wobei er seine deutsche Versicherung kündigen musste, und konnte dann beim Rückumzug in die GKV rutschen.

Ein Stethoskop liegt auf Euro Geldscheinen (Symbolfoto). Die Beiträge für eine private Krankenversicherung können die Rente verschlingen. Ein Wechsel ist jedoch schwierig. Was steckt dahinter?

„Die private Versicherung macht bei Gutverdienern in jungen Jahren Sinn, wenn geringe Beiträge bezahlt werden müssen“, zitierte die Zeit Sven Tintemann, Anwalt für Versicherungsrecht. Wer absehbar eine geringe Rente erhält und weiter hohe Beiträge in die PKV einzahlt, solle über einen Ausstieg nachdenken. Das ist jedoch gar nicht so leicht.

Wechsel der Versicherung nur in eine Richtung möglich – hohe Hürden bei der GKV

Dabei gilt grundsätzlich: Jedes freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann sich alternativ privat krankenversichern. Laut dem Bundesgesundheitsministerium ist es andersherum, also ein Wechsel von der PKV in die GKV, nach aktuellen gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen, und zwar, wenn sich die Lebensverhältnisse derartig ändern, dass „erstmals oder erneut“ eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht. Dann dürfen Betroffene in eine beliebige gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Das gilt jedoch nicht für Personen, die:

  • Das 55. Lebensjahr vollendet haben
  • In den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren
  • Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.

Wassmann erfüllte nach Zeit-Berichterstattung alle drei Kriterien, was die Frage aufwirft, wie so etwas funktioniert. Auf Anfrage durch IPPEN.Media sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit: „Ob ein zuvor selbständig erwerbstätiger, in der PKV versicherter Rentner, der nach einem Aufenthalt im EU-Ausland nach Deutschland zurückkehrt, in Deutschland versicherungspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen und lässt sich nicht pauschal beantworten.“ Derzeit prüfe das BMG, ob und in welchen Fällen die Abgrenzung von PKV und GDK „gesetzlich präziser gefasst“ werden müsse. Gegebenenfalls wolle es Regelungsvorschläge unterbreiten.

Wann die GKV Selbstständige ausschließt – und wann nicht

Selbstständige können vor dem 55. Lebensjahr in die GKV rutschen, wenn sie versicherungspflichtig werden. Laut der Verbraucherzentrale geschieht das zum Beispiel dann, wenn sie als Angestellte einen Arbeitsvertrag unterschreiben und die Selbstständigkeit entweder ganz aufgeben oder auf eine nebenberufliche Tätigkeit beschränken. Die Altersgrenze gilt in diesen Fällen aber trotzdem. Darüber hinaus gelten die folgenden Regelungen:

  • Sie dürfen keine Angestellten beschäftigen, die mehr als 538 Euro (Minijob-Grenze) im Monat verdienen.
  • Sie müssen aus dem Angestelltenverhältnis mindestens so viel verdienen wie mit dem Selbstständigen-Job. Ist der Gewinn aus der Selbstständigkeit zu hoch, gehen die Krankenkassen davon aus, dass die Selbstständigkeit mehr Gewicht hat.
  • Im Angestelltenverhältnis müssen die Betroffenen mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Für Angestellte, die vorher privatversichert sind, gibt es zwei Hürden: Auch hier gilt zunächst einmal die Altersgrenze von 55 Jahren – wer älter ist, kann nicht in die PKV wechseln. Die zweite Hürde ist das Gehalt. Versicherte dürfen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreiten, wenn sie in die GKV wechseln wollen. Diese liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro brutto.

Der Grund für diese hohen Hürden ist folgender: Der Gesetzgeber will verhindern, dass man, wenn man jung ist, lange von den Leistungen der PKV profitiert, und dann, wenn die PKV-Beiträge teuer werden als die der GKV, in die billigere GKV schlüpft.

Krankenversicherung wird teurer – Sowohl gesetzlich als auch privat

Vonseiten der privaten Krankenversicherer heißt es, dass die massiv steigenden Beiträge bis zum Rentenalter keinesfalls nur bei der PKV stattfänden. Die Beitragseinnahmen der PKV sind laut Rechenschaftsbericht 2023 von 39,80 Prozent (2018) auf 47,07 Prozent (2022) gestiegen. Mit 47,1 Milliarden Euro waren die Beitragseinnahmen im Jahr 2022 rund 3,7 Prozent höher als im Vorjahr.

Die Krankenkassen, verantwortlich für die GKV, erhöhen ihrerseits die Beitragssätze. Wie das im Detail aussieht, zeigt die Homepage Krankenkassen.de. Sie zeigt zum Beispiel bei der AOK Nordost ein Plus um 1,80 Prozent seit 2015. Bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse waren es 2,38 Prozent mehr. Ein Kostentreiber in beiden Versicherungsformen ist der medizinische Fortschritt. Laut PKV-Verband betreffen die Kosten des Fortschritts beide Versicherungssysteme gleichermaßen. Wer wechseln will – egal, in welche Richtung – sollte sich vorher gründlich beraten lassen. Mit dem Renteneintritt könnten Privatversicherte vor ähnlichen Kosten stehen wie Wassmann.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Wolfilser

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