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Mindestlohn

Erhöhung für Minijobber ab 2024: So viel mehr Geld gibt es

Im kommenden Jahr steigt der Mindestlohn. Damit passt sich auch die Höchstgrenze für Minijobber an. Und auch für Midijobber gibt es ein paar Neuheiten zu beachten.

Berlin – In der vergangenen Woche wurde die Erhöhung des Mindestlohns durch das Bundeskabinett beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten um 82 Cent auf 12,82 Euro. Am 1. Januar wird die Lohnuntergrenze auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben und ein Jahr später auf 12,82 Euro. Der Anstieg entspricht einem Plus von 6,8 Prozent. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni zurück. Die Empfehlung wurde nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter halten die Anhebung für zu niedrig, wurden aber überstimmt.

Damit steigt auch die Grenze für einen Minijob an, das heißt, dass Minijobber jetzt mehr Geld steuerfrei verdienen dürfen. Hier ein Überblick über die Neuerungen.

Mindestlohn-Erhöhung ab 2024: Mehr Geld auch für Minijobber im neuen Jahr

Aktuell beträgt die Minijob-Grenze 520 Euro im Monat. Mit der Erhöhung 2024 steigt diese auf 538 Euro, also 18 Euro mehr im Monat. Aufs Jahr gerechnet sind das im neuen Jahr 6456 Euro. Ab 2025 steigt der Mindestlohn erneut, also steigt auch dann wieder die Minijob-Grenze, dann auf 556 Euro.

Minijobber dürfen aber auch mal mehr als diese Verdienstgrenze verdienen. An zwei Monaten im Jahr können sie mehr verdienen, und zwar maximal das Doppelte, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Das entspricht 1076 Euro, die an zwei Kalendermonaten im Jahr verdient werden können.

Aushilfe gesucht: Viele Aushilfen sind auch Minijobber

Die Erhöhung bedeutet für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, dass sie die Verträge ihrer Minijobber bis zum 1. Januar 2024 anpassen müssen, wenn im Vertrag nicht steht, dass der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Ist nur ein Betrag vereinbart, muss der nun schriftlich angepasst werden.

Mindestlohn-Erhöhung für Mini-Jobber: Auch Änderungen für Midijobber ab 2024

Auch für sogenannte „Midi-Jobber“ ändert sich etwas mit der Mindestlohnerhöhung. Damit sind Jobs gemeint, bei denen mehr als die Minijob-Grenze verdient wird, aber weniger als 2000 Euro im Monat an Lohn ausgezahlt wird. Midijobber sind sozialversicherungspflichtig, das heißt sie zahlen Sozialabgaben wie Krankenversicherungsbeträge und Rentenversicherungsbeiträge. Midijobber müssen aber in der Regel keine Steuern zahlen, da sie unter dem Freibetrag liegen.

Ab 2024 beginnt logischerweise die Grenze, ab der man vom Minijob in den Midijob wechselt, an. Ein Midijob beginnt also ab 538,01 Euro Verdienst im Monat. Die Obergrenze ändert sich aber nicht, wie die Minijob-Zentrale weiter schreibt. Sie bleibt bei 2000 Euro bestehen.

Rubriklistenbild: © IMAGO

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