ÖPNV und Bahn
Mega-Streiks noch im März? Verdi und EVG vor wichtiger Ankündigung
Im Tarifkonflikt bei der Bahn und im ÖPNV könnten Verdi und die EVG die Daumenschrauben weiter anziehen. Bundesweit drohen damit erneut schwere Einschränkungen im Nah- und Fernverkehr.
Berlin - ÖPNV- und Bahnfahrer dürften an diesem Donnerstag (23. März) Näheres über mögliche Warnstreiks bei der Bahn und im öffentlichen Dienst erfahren: Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi über das weitere Verfahren in den jeweiligen Tarifkonflikten informieren. Das teilten die beiden Gewerkschaften am Dienstag mit.
Die EVG verhandelt derzeit mit der Deutschen Bahn und rund 50 weiteren Eisenbahn-Unternehmen über mehr Geld. Verdi wiederum sitzt mit Bund und Kommunen am Verhandlungstisch über die künftigen Gehälter der rund 2,5 Millionen Angestellten des öffentlichen Diensts.
Verdi und EVG: Gemeinsame Streiks nicht ausgeschlossen
Beide Gewerkschaften hatten bereits in den vergangenen Wochen immer wieder betont, auch gemeinsame Arbeitskampfaktionen nicht auszuschließen. Dann könnte neben dem Fernverkehr auf der Schiene vielerorts auch der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) betroffen sein. Am 23. März endet die erste Verhandlungsrunde im Bahnsektor zwischen der EVG und den Eisenbahn-Unternehmen.
Zuletzt gab es immer wieder Mutmaßungen über einen möglichen gemeinsamen Warnstreik am 27. März. An diesem Tag beginnt die nächste Gesprächsrunde im öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaften bestätigten solche Berichte bislang nicht.
Verdi und EVG lehnten erste Angebote ab
Verdi fordert angesichts der Rekordinflation für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Die Arbeitgeberseite bietet bislang fünf Prozent mehr Geld in zwei Schritten und Einmalzahlungen in Höhe von 2500 Euro.
Die EVG will 12 Prozent mehr Lohn, mindestens 650 Euro mehr im Monat. Sie lehnte ein erstes Angebot der Deutschen Bahn ab: „Wir haben das Angebot, das uns am Dienstagabend (14. März) um 20.30 Uhr vorgelegt worden ist, und das gerade mal zweieinhalb DIN-A4 Seiten umfasst, nicht als Verhandlungsgrundlage ansehen können“, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch. (dpa/rowa)
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