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Ab 2025

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Für wen das Geld kommt

Die Kindergrundsicherung soll unter anderem das Kindergeld ersetzen – ab 2025. Wer bekommt das Geld und wie lange?

Berlin – Die Kindergrundsicherung kommt: Darauf hat sich die Ampel-Koalition schon in ihren Koalitionsverhandlungen grundsätzlich geeinigt. Monatelange Diskussionen um die Ausgestaltung gab es trotzdem. Nun wurden die Eckpunkte festgelegt. Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung das Kindergeld ablösen.

Neue Regelung: Familien sollen finanzielle Ansprüche besser erhalten

Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen ab 2025 eins werden: die Kindergrundsicherung. Zuständig dafür sind dann die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Familien sollen durch die Regelung besser entlastet werden – durch ein einfaches und übersichtliches System sollen Familien alle ihnen zustehenden Ansprüche erhalten. Das teilt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit.

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Für wenn da Geld kommt

Aber wer genau bekommt die Kindergrundsicherung? Alle Kinder von Geburt bis zu einem Alter von 18 Jahren erhalten die Kindergrundsicherung – wie auch bisher das Kindergeld. Wer dann eine Ausbildung macht, kann die Grundsicherung bis zum 25. Lebensjahr bekommen. Studierende können sogar bis zum 27. Lebensjahr finanziell unterstützt werden. Volljährige Kinder können den Betrag direkt beziehen

Die Kindergrundsicherung soll Armut bekämpfen.

Kindergrundsicherung: Grundbetrag und Zusatzbetrag

Die neue Grundsicherung soll sich aus zwei Teilen zusammensetzen: einem festen Grundbetrag und einem flexiblen Zusatzbetrag. Mit dieser Regelung soll eine gerechtere Unterstützung möglich sein.

  • Grundbetrag: Der Betrag soll mindestens dem jetzigen Kindergeld entsprechen. Das sind aktuell 250 Euro pro Kind im Monat. Alle zwei Jahre soll dieser Betrag angepasst werden – auf Grundlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung. Der Grundbetrag als „Garantiebetrag“ soll nicht mit Sozialleistungen und Bürgergeld der Eltern verrechnet werden.
  • Zusatzbetrag: Dieser Betrag ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Darin sollen etwa Zuschläge wie die Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) und eine Kinderwohnkostenpauschale (aktuell 150 Euro) beinhaltet sein. Bei steigendem Einkommen der Familie, soll der Zusatzbetrag sinken. Das soll laut Eckpunktepapier von Familienministerin Lisa Paus bis zu einer Überschreitung einer noch zu definierenden Einkommenshöhe gelten.

Digital: Antrag auf Kindergrundsicherung soll zukünftig über Online-Plattform laufen

Bisher können Eltern noch keine Kindergrundsicherung beantragen, weil es noch nicht endgültig verabschiedet wurde und weiterhin ein politisches Vorhaben ist. Geplant ist jedoch eine einfache und digitale Plattform zur Beantragung. Der Gang zum Amt soll nicht nötig sein – soll aber weiter möglich sein. Mit dem Kindergrundsicherungscheck prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob Familien Anspruch auf einen Zusatzbetrag zusteht. Die Zuständigen informieren die Familie dann proaktiv. So soll verdeckt Armut besser entgegengewirkt werden.

Der Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll bereits zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen werden. (dpa/afp/hk)

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa | Christian Charisius

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