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Schattenwirtschaft

Haushaltshilfe oder Pflegekraft als Minijobber legal einstellen: Darauf müssen Sie achten

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In Deutschland sind fast sieben Millionen Minijobber gemeldet (Stand: Juni 2023)

In Deutschland sind schätzungsweise 90 Prozent der Haushaltshilfen nicht angemeldet. Dabei gäbe es für Minijobber gute Gründe, das Arbeitsverhältnis offiziell zu machen, meint eine Expertin.

München – Nur eine von zehn Haushaltshilfen ist in Deutschland offiziell gemeldet, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) jüngst ergab. Beide Seiten scheuen oft diesen Schritt. Eine Anmeldung von Minijobbern könnte aber gerade für Arbeitnehmer auch Vorteile bringen, meint eine Expertin.

Deshalb sind Haushaltshilfen selten angemeldet

Etwa 6,6 Millionen Minijobber waren im Juni 2023 im gewerblichen Bereich gemeldet, wie aus dem Quartalsbericht der Minijob-Zentrale hervorgeht. In Privathaushalten waren es nur rund 300.000 – Tendenz sinkend. „Seit Jahren liegt die Zahl der Haushaltshilfen, die nicht angemeldet werden und ohne Absicherung und Unfallversicherungsschutz illegal arbeiten, laut unseren Schätzungen bei über 90 Prozent“, sagte der IW-Studienautor Dominik Enste. Als Gründe auf Arbeitgeberseite nannte der Experte, dass ein Privathaushalt für viele kein Arbeitsort wie jeder andere sei. „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs der Haushaltshilfe sind eine ungewohnte und ungewollte Verpflichtung.“

Umgekehrt ist es laut Enste für viele Hilfen unattraktiv, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, weil sie keine zusätzlichen Leistungen erhalten. So seien sie über die Familienversicherung krankenversichert oder könnten absehbar keine Rente oberhalb der Mindestsicherung erreichen. Außerdem scheuten sie bürokratische Hürden. „So boomt im und rund um den Privathaushalt weiter die Schattenwirtschaft“, meint der IW-Forscher. Andere Experten können indes durchaus Vorteile für eine Anmeldung erkennen – demnach können besonders Arbeitnehmer profitieren.

Minijobber: Warum sich die Anmeldung für Arbeitnehmer oft lohnt

Bei Minijobs entspricht das Bruttoeinkommen grundsätzlich dem Nettoeinkommen. Doch Arbeitnehmer können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um die vollen Rentenjahre zu erlangen, erklärt Lena-Marei Ardelt, Head of Business Development bei quitt Deutschland GmbH am Freitag in einer Mitteilung. Im Beispiel einer Sechs-Stunden-Woche mit einem Stundenlohn von 15 Euro beliefen sich die Rentenbeiträge auf rund 13,6 Prozent, so Ardelt. Für die Abgabe von 48,96 Euro pro Monat bekämen Arbeitnehmer demnach volle Rentenansprüche.

Auf Arbeitgeberseite fallen indes in diesem Beispiel mit einem Bruttolohn von 360 Euro Abgaben in Höhe von 15 Prozent an, was demnach 54 Euro entspräche. 20 Prozent der gesamten Arbeitgeberkosten inklusive Gehalt würden die Privathaushalte, die Minijobber einstellen, jedoch von der Steuer zurückerhalten, so Ardelt weiter. Gedeckelt ist die Rückzahlung allerdings bei 42,50 Euro pro Monat. Die Kosten für den Arbeitgeber lägen in diesem Rechenbeispiel demnach bei 11,50 Euro pro Monat.

Rechenbeispiel Midijobber: Arbeitnehmer erhält für 70 Euro pro Monat volle Rentenansprüche

Die monatliche Verdienstobergrenze eines Minijobs liegt bei 520 Euro. Im Beispiel einer Anstellung im Umfang von zwölf Stunden pro Woche ist laut Expertin bereits von einem Midijob die Rede. Ausgehend von einem Stundenlohn in Höhe von 15 Euro läge der Bruttolohn in diesem Rechenbeispiel bei 780 Euro. Mit der Abgabe von 70 Euro an Sozialbeiträgen erhielte der Midijobber volle Rentenansprüche, das Anrecht auf Arbeitslosengeld und wäre zudem krankenversichert. Für den Arbeitgeber würden Abgaben in Höhe von 210 Euro anfallen, die aber bei der Steuer geltend gemacht werden könnten, so Ardelt.

„20 Prozent der gesamten Arbeitgeberkosten, maximal 333 Euro pro Monat“, so die Expertin. „Die Arbeitgeberkosten sind also hier gänzlich von der Steuer abgegolten“. Das bedeute, man erhalte die gesamte Absicherung - wie etwa Unfallversicherung und Arbeitgeberversicherung - sowie ein legales Arbeitsverhältnis „quasi umsonst“, hieß es weiter. Ganz unabhängig ist diese Analyse jedoch nicht: Das Unternehmen, für das die Expertin Lena-Marei Ardelt arbeitet, kümmert sich um die Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung von Haushaltshilfen. Je mehr Menschen ihren Minijobber anmelden, desto besser also für die quitt Deutschland GmbH.

Aus Sicht des Instituts der deutschen Wirtschaft liegt die Verantwortung der Schattenwirtschaft bei Minijobs auch beim Staat. Besonders Haushalte mit Pflegebedürftigen würden Haushaltshilfen beschäftigen. „Mit Blick auf die weiter stark steigende Zahl der Pflegebedürftigen und den dadurch zunehmenden Unterstützungsbedarf auch im Alltag jenseits der eigentlichen Pflege, sollten auch in Deutschland endlich einfache Gutscheinmodelle getestet werden“, schlägt der IW-Experte Enste als Lösungsansatz vor.

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