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Karl Lauterbach will den Hausarztberuf attraktiver machen. Doch das hat seinen Preis. „Das wird die Versichertengemeinde etwas kosten“, sagt der Minister.
Gesetze zur Gesundheitspolitik haben oftmals etwas sperrige Namen. So auch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, kurz GVSG. Das Kabinett hat es vergangene Woche verabschiedet. Noch vor der Sommerpause soll es im Bundestag behandelt werden.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will mit dem Gesetz den Beruf als Hausarzt attraktiver machen und so einem drohenden Ärztemangel entgegenwirken. Konkret sollen Hausärztinnen und -ärzte bessere Abrechnungsmöglichkeiten bekommen: Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung, bisherige Honorarobergrenzen würden damit wegfallen. Das wird wohl dazu führen, dass die Krankenkassen alle in den Praxen erbrachten Leistungen bezahlen. Die große Frage: Werden sie die Mehrkosten weitergeben?
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Folgen für die Krankenkassen – und „deutlich höhere Kosten für Beitragszahler“
Die Ärzteschaft profitiere von dem Gesetz, für die Patienten gebe es Nachteile, monieren Kritiker. So teilt der Spitzenverband der Krankenkassen GKV mit: „Im Ergebnis erwarten wir deutlich höhere Kosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, aber im Gegenzug noch nicht mal nennenswerte Versorgungsverbesserungen“.
Schuld sei die Vergütung der Hausärzte, erklärt der GKV-Spitzenverband auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. „Allein die pauschale Erhöhung der Honorare für Hausärztinnen und Hausärzte wird mehrere hundert Millionen zusätzlich kosten.“ Finanzieren müsste das die Allgemeinheit. „Wenn die Krankenkassen den Hausärzten höhere Honorare bezahlen, dann müssen sie das über Beitragseinnahmen gegenfinanzieren“, erklärt ein GKV-Sprecher. „Am Ende kommt jeder zusätzliche Euro an die Ärztinnen und Ärzte aus den Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.“
Ähnlich argumentierte der Vize-Chef des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer: Er geht angesichts der „Gießkannen-Finanzierung“ von Mehrbelastungen für die GKV in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr aus. „Es bleibt in erster Linie ein Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte“, zitierte die Nachrichtenagentur AFP den AOK-Funktionär.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hatte die Kostenerhöhung er schon im Januar befürchtet. „Bei aller Sympathie für viele der Forderungen der Hausärztinnen und Hausärzte erinnern wir, hier die Kostenseite zu berücksichtigen“, sagte SoVD-Chefin Michaela Engelmeier auf Anfrage. „Denn Mehrausgaben sorgen fast immer für eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge.“
Lauterbach, die Hausärzte und die Krankenkassen: „Es sind Mehrkosten, gar keine Frage“
Patienten müssen künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen alle drei Monate zum Arzt – Jahrespauschalen sollen die aktuellen Quartalspauschalen ersetzen. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei. Lauterbach setzt zudem darauf, dass es sich durch die wegfallenden Budgets für die Hausärzte wieder lohnt, mehr Patienten aufzunehmen.
Nur was bedeutet das für Versicherte? Das Gesundheitsministerium verweist auf Anfrage auf die Bundespressekonferenz mit Lauterbach. Dort erklärte der Minister, es gebe durchaus „Mehrausgaben“ durch das neue Gesetz. Doch: „Diese Mehrausgaben sind auch gewollt, weil wir den Hausarztberuf attraktiver machen wollen.“
Man müsse vorsichtig sein, Versicherte „mit unseren Gesetzen nicht übermäßig zu belasten“, aber: „Das wird die Versichertengemeinde etwas kosten.“ Was das konkret bedeutet, konnte der Minister nicht sagen. „Die Kosten für die Entbudgetierung sind schwer abzuschätzen“, sagte Lauterbach. „Aber es sind Mehrkosten, gar keine Frage.“ Mehrkosten, die laut den Versicherungen auf die Beitragszahler abgewälzt werden dürften. (as)