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Überbrückung bis zum Bürgergeld

Neue Hartz-IV-Regelung der Regierung: Alle Sanktionen werden gestrichen - bis auf eine

Die Bundesregierung plant, die Sanktionen bei Hartz-IV-Beziehern bis Ende des Jahres auszusetzen. Eine Strafe soll trotzdem bleiben.

Berlin - Hartz IV* hat in Deutschland viele Kritiker. Besonders die Sanktionen bei Nichterfüllung der Pflichten sorgen bei Hartz-IV-Beziehern immer wieder für Ärger. Wer sich beispielsweise weigert, eine sogenannte „zumutbare Arbeit“ anzunehmen, dem droht eine Kürzung der Leistungen. Bei einem Regelsatz* von 449 Euro für Alleinstehende kann das schnell zu einem großen Problem werden. Schließlich soll dieser Betrag das Existenzminimum sichern.

Hartz IV: Sanktionsmoratorium soll Zeit bis zum Bürgergeld überbrücken

Um die Übergangszeit bis zur Einführung des von der Ampel-Regierung geplanten Bürgergelds zu überbrücken, plant der Bundestag nun, die Sanktionen bis Ende des Jahres auszusetzen. Das geht aus einem an diesem Mittwoch (16. März) gefassten Beschluss des Bundeskabinetts zu einem sogenannten „Sanktionsmoratorium“ hervor.

Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, dass Arbeitssuchenden in der Grundsicherung im Falle von Pflichtverletzungen bis zum 31. Dezember grundsätzlich keine Sanktionen mehr drohen sollen. Doch eine Ausnahme gibt es: Wer ohne wichtigen Grund nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, muss mit einer Sanktion und somit mit einer Kürzung der Leistung rechnen.

Wer jedoch nicht nachweisen kann, dass er sich auf Stellen beworben hat, oder einen Job nicht annehmen möchte, könnte künftig glimpflich davonkommen. Aber erst, wenn der Bundestag dem Moratorium zustimmt*. Sollte dies der Fall sein, könnte die Regelung bis zum 1. Juli wirksam werden.

Hartz IV: Urteil des BVerfG macht Moratorium notwendig

Hintergrund des Sanktionsmoratoriums ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019. Die Richter in Karlsruhe hatten damals entschieden, dass nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung verhältnismäßig seien und es bis zu einer gesetzlichen Neuregelung einer Übergangslösung bedürfe. Die gesetzliche Neuregelung ist das von den Koalitionsparteien angestrebte Bürgergeld.

„Danach wird das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes neu regeln“, heißt es dazu aus dem Arbeitsministerium. Mit dem Bürgergeld will die Koalition Hartz IV ersetzen. (ph/dpa) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Christoph Hardt

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