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Urteil

Verwaltungsrichter: Beamtengehälter in unteren Besoldungsgruppen zu nah an Hartz-IV

Die Mauer des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel.
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Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat einen Beschluss gefasst, der etliche hessische Beamte freuen dürfte.

Hessens Beamte werden laut dem hessischem Verwaltungsgerichtshof nicht angemessen bezahlt. Der Abstand zu Hartz IV sei zu gering, urteilen die Richter.

Kassel – Hessens Beamte sind in den Jahren 2013 bis 2020 nicht ausreichend bezahlt worden. Das geht nun aus einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor. Ein Justizwachtmeister hatte mit Unterstützung vom Deutschen Beamtenbund (dbb) gegen die Besoldung geklagt und Recht bekommen, wie die FAZ berichtet. Demnach sei in den unteren Besoldungsgruppen der Abstand zum Hartz-IV-Satz nicht groß genug. Das Abstandsgebot besagt, dass die Bezahlung der Beamten in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen muss.

Beamtenbesoldung: Entscheidung könnte Hessen teuer zu stehen kommen

Die Kasseler Richter entschieden außerdem, dass infolgedessen auch die Löhne der Beamten in höheren Besoldungsgruppen zu niedrig waren. Schließlich müssten diese Wegen des Werts ihrer Tätigkeit auch deutlich mehr verdienen, als Beamte die niedriger eingestuft sind.

Diese Entscheidung könnte für Hessen weitreichende Folgen habe. Denn falls die Ansprüche rückwirkend ausgeglichen werden müssen, könnte das teuer werden. Die FAZ spricht von einem dreistelligen Millionenbetrag. Da der VGH jedoch nicht alleine verbindlich feststellen darf, ob die Besoldung der letzten Jahre verfassungswidrig war, liegt das Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vor. Bis zur Entscheidung dürfte es jedoch noch zwei bis drei Jahre dauern.

„Wir freuen uns sehr über die heutige Entscheidung“, sagte der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, nach der mündlichen Verhandlung. Nun sei es die Aufgabe der Landesregierung, dieses Urteil in eine Besoldungsstruktur umzumünzen, die dem Begriff verfassungskonform entspreche. „Und zwar mit deutlichen Nachbesserungen, bevor das Bundesverfassungsgericht abschließend dazu entscheidet.“ Der dbb sei gerne bereit, „gemeinsam mit der Landesregierung an einer für alle Seiten vernünftigen, aber vor allem rechtssicheren Besoldungstabelle mitzuarbeiten, wenn wir hierfür einen ernsthaften Willen erkennen können“.

SPD erhebt schwere Vorwürfe gegen die schwarz-grüne Landesregierung

Das Land teilte mit, die Begründung der Vorlagebeschlüsse aus Kassel sorgfältig prüfen zu wollen. „Wie die künftige Beamtenbesoldung konkret durch den hessischen Landesgesetzgeber ausgestaltet werden muss, kann aber erst nach einer abschließenden Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht abgesehen werden“, hieß es in einer Stellungnahme des zuständigen Innenministeriums. Die Beschlüsse seien für das Land Hessen und alle weiteren Bundesländer „eine weitere wichtige Etappe zur Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe zur Besoldung in der Bundesrepublik“.

Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag wirft der schwarz-grünen Landesregierung Untätigkeit vor. „Entgegen ihrer blumigen Sonntagsreden“ unternehme sie nichts dafür, die Beamtinnen und Beamten angemessen zu alimentieren, sagte deren parlamentarischer Geschäftsführer Günter Rudolph laut Pressemitteilung. „Seit 2016 hätte das zuständige Innenministerium proaktiv handeln können, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig zu stärken. Wirkliche Wertschätzung für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten sieht anders aus.“ (ph/dpa) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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