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„Kostenspirale“

Löhne in der Pflege steigen – mit finanziellen Folgen für Pflegebedürftige

Krankenhaus
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Höhere Löhne in der Pflege – was bedeutet das für Patienten?

Im November steigen die Löhne für Pflegekräfte. Verbände warnen davor, dass die Steigerungen ungebremst an Pflegebedürftige weitergegeben werden.

Berlin – Der November startet gut für alle Pflegekräfte – und besorgniserregend für alle Pflegebedürftigen: Denn die am Mittwoch in Kraft getretene Tariferhöhung bei den Pflegelöhnen wird sich in vielen Fällen auf die Kosten für die Pflegebedürftigen auswirken. Davor warnt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen und die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Verbände warnen: Die Belastung der Pflegebedürftigen werde „weiter steigen“

.„Es ist gut, dass mittlerweile angemessene Löhne in der Altenpflege gezahlt werden“, sagte Vorstand Eugen Brysch am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die Steigerungen würden aber ungebremst an die Pflegebedürftigen weitergegeben. „Es ist überfällig, dass die Kostenspirale der Eigenanteile für die betroffenen Menschen gedeckelt wird. Der Bundesgesundheitsminister hat hier zu handeln“, forderte er.

„Zur Gegenfinanzierung der höheren Löhne für die Pflegekräfte müssen häufig die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen steigen“, erklärte auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Gernot Kiefer, am Mittwoch in Berlin. Die Belastung der Pflegebedürftigen werde „weiter steigen“, wenn der Anstieg der Eigenanteile nicht durch politische Maßnahmen begrenzt werde.

Löhne für Pflegekräfte steigen – mit regionalen Unterschieden

Nach GKV-Angaben steigen die Löhne für Pflegekräfte im bundesweiten Schnitt um rund zwei Prozent – wobei es regionale Unterschiede gibt. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erhalten nun im bundesweiten Schnitt 17,53 Euro pro Stunde, Pflegeassistenzkräfte bekommen 19,53 Euro, bei Pflegefachkräften sind es 23,75 Euro. Dies bedeutet laut GKV den zweiten Anstieg um etwa zwei Prozent pro Jahr in Folge.

Die tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege existiert seit 2022. Danach können nur solche Pflegeeinrichtungen eine Zulassung bekommen, die entweder an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind oder sich an Tarifverträgen orientieren beziehungsweise das regional übliche Entlohnungsniveau für ihr jeweiliges Bundesland zahlen.

Mit Material der dpa und AFP

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