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Konsequenzen der Energiewende

Welche Folgen der Abbau des Gasnetzes für Hausbesitzende hat

Das Wirtschaftsministerium rechnet mit einem Rückbau des Gasnetzes, will einen Teil aber für grünen Wasserstoff nutzen. Was bedeutet das für Hausbesitzer?

München – Die Bundesregierung strebt mit der Energiewende die Abkehr von fossilen Brennstoffen an. Unter anderem bedeutet das: Ab 2045 darf laut Gebäudeenergiegesetz nicht mehr mit Gas geheizt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet in deshalb mit einer Teil-Stilllegung des bestehenden Gasnetzes.

„Bis dahin muss der Ausstieg aus fossilem Erdgas vollzogen worden sein, Gasverteilernetze für die bisherige Erdgasversorgung werden dann in der derzeitigen Form und Umfang nicht mehr benötigt werden“, heißt es in einem Ideenpapier des Wirtschaftsministeriums.

Wirtschaftsministerium plant Rückbau des Gasnetzes – doch die Energieversorgung soll sicher sein

Das Ministerium erklärt, es müsse rechtzeitig geklärt werden, wie ein weiterer Ausbau zur Erdgasversorgung vermieden werden könne und „unter welchen Voraussetzungen bestehende Gasnetzanschlüsse getrennt und zurückgebaut werden dürfen“. Ob die Netze noch benötigt werden, hängt laut der Überlegungen davon ab, „inwieweit sie zur Verteilung von Wasserstoff verwendet werden können und sollen“. Das Ministerium geht deshalb davon aus, dass die Länge der Verteilernetze von aktuell über 500.000 Kilometern stark zurückgeht.

Private Besitzer eines Wohngebäudes mit Gasheizung sind nach derzeitigem Stand nicht von den Überlegungen des Wirtschaftsministeriums betroffen. Bis Ende 2044 dürfen sie mit Erdgas heizen, dann müssen sie die Heizungen entfernen. Die Versorgung mit Gas soll so lange sichergestellt werden, bis eine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist. Es sei entscheidend, dass während der Umstellung „eine kontinuierliche, bezahlbare Energieversorgung der Endverbraucher“ gewährleistet bleibe.

Grüner Wasserstoff kommt nicht in privaten Wohnhäusern zum Einsatz – laut Papier des Wirtschaftsministeriums

Einige neue Gasheizungen können bereits mit klimaneutralem grünem Wasserstoff betrieben werden. Bisher ist das jedoch nur in einer Mischung mit Erdgas möglich. Der Anteil des grünen Wasserstoffs liegt dabei laut Wirtschaftswoche lediglich bei 20 Prozent. Gasheizungen, die auch ausschließlich mit grünem Wasserstoff laufen können, sind derzeit in der Entwicklung.

Es ist jedoch fraglich, ob das für die Hausbesitzer sinnvoll ist. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet nicht damit, dass grüner Wasserstoff zukünftig zum Heizen in privaten Wohnhäusern zum Einsatz kommt. „Eine dezentrale Wasserstoffversorgung insbesondere von Heizkunden bzw. einzelnen Haushalten erscheint derzeit u. a. wegen der hohen Kosten des Wasserstoffs im Wärmesektor und vor allem wegen der voraussichtlich beschränkt verfügbaren Mengen wenig wahrscheinlich“, heißt es im Papier des Habeck-Ministeriums.

Grüner Wasserstoff ist die Zukunft – allerdings wohl nicht bei Heizungen in privaten Wohnhäusern. Das geht aus Überlegungen von Habecks Wirtschaftsministerium hervor. (Archivfoto)

Grüner Wasserstoff ist stattdessen vor allem für energieintensive Industriebetriebe gedacht. Besonders aktuell kommt er aufgrund der hohen Produktionskosten dort zum Einsatz, wo sich die meisten klimaschädlichen Treibhausgase einsparen lassen.

Private Hausbesitzer sollen nach Gas-Aus über Fernwärme oder mit Wärmepumpen heizen

Für private Haushalte plant das Wirtschaftsministerium stattdessen den Anschluss an das Fernwärmenetz oder Heizungen. Einige Kommunen sprechen sich für eine Anschlusspflicht ans Fernwärmenetz aus. Davon können sich laut Wirtschaftswoche jedoch Hausbesitzer befreien, die nachweisen, dass ihre Heizung klimafreundlicher als die Fernwärme ist. Wenn die Gasheizung vor 2044 nicht mehr funktioniert und eine Versorgung mit Fernwärme möglich ist, müssen Hausbesitzer einen Anschluss vornehmen, berichtet die Wirtschaftswoche. Wärmepumpen sollen die Ausnahme sein. (ms/dpa)

Rubriklistenbild: © Jonas Walzberg/dpa

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