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Heftige Kritik

„Fader Beigeschmack“: RKI verteilt Millionen Euro an zufällig ausgewählte Bürger

Das RKI erzeugt Aufsehen mit einer Maßnahme: Es verteilt Fünf-Euro-Scheine mit der Einladung zur Teilnahme an einer Studie. Der Steuerzahler-Bund kritisiert.

München – Geldbriefe vom RKI: Anfang des Jahres bekamen ganze 167.000 Bundesbürger Post vom Robert-Koch-Institut. Darin lag unter anderem ein Fünf-Euro-Schein. Die Menschen sollten damit motiviert werden, an der groß angelegten Studie „Gesundheit in Deutschland“ teilzunehmen. Wenn sie dies taten, winkten weitere zehn Euro. Mehrere Medien berichteten über die ungewöhnliche Aktion des Instituts, das mit dieser Maßnahme Steuergelder in die Hand nahm und diese an zufällig ausgewählte Deutsche verschickte.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) will Menschen zur Teilnahme an einer Umfrage bewegen und versendet als Anreiz fünf Euro per Post (Symbolbild).

Kritik an der Aktion gab es unter anderem vom Bund der Steuerzahler. So schreibt der Bund in seinem „Schwarzbuch“, das RKI habe viel Geld in die Hand genommen, um schnellstmöglich seine Ziele zu erreichen. „Dabei wurde das Verschenken von Steuergeld in rechtsfragwürdiger Weise in Kauf genommen.“ Das Fazit der Organisation: „Der Umgang mit Steuergeld erfordert eine höhere Sensibilität! Für die Steuerzahler hat diese Aktion einen faden Beigeschmack.“

RKI nutzt fast 1,5 Millionen Euro für Motivation von Studienteilnehmern

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Aktion auf 835.000 Euro – plus 480.000 Euro an registrierte Teilnehmer und 180.000 Euro an Kosten für die Briefe. Insgesamt macht dies 1,495 Millionen Euro. Das RKI gab gegenüber dem Bund der Steuerzahler an, dass sich das Gesamtbudget der Studie auf 4,7 Millionen Euro belaufe. Es scheint nicht unmöglich, dass einige der Fünf-Euro-Briefe im Mülleimer landeten, mahnt auch der Bund der Steuerzahler.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Mit der Studie will das RKI aktuelle Informationen zum Gesundheitszustand in Deutschland erhalten. Dabei geht es um körperliche und psychische Gesundheit, soziales Umfeld, Lebensbedingungen, Gesundheitsverhalten, Gesundheitsrisiken und gesundheitliche Versorgung. „‚Gesundheit in Deutschland‘ schafft eine kontinuierliche, umfassende und verlässliche Datenbasis für die Gesundheitsberichterstattung und liefert eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen“, schreibt das Institut auf seiner Website.

RKI-Studie soll Politik bei Entscheidungen helfen

Durch die Ergebnisse könne besser eingeschätzt werden, ob bestimmte von der Politik formulierte Gesundheitsziele tatsächlich erreicht wurden. Dies gelte auch bei der Planung von Präventionsmaßnahmen. Auch andere wissenschaftliche Einrichtungen erhalten anonymisierten Zugriff auf die Daten.

Der Bund der Steuerzahler, der regelmäßig Verschwendungen der Regierung anprangert, räumt aber auch ein, dass das Gesundheitspanel wichtig sei und dass immer weniger Bürger bereit seien, an Umfragen teilzunehmen. Der Einsatz von Bargeld sei daher auf dem Vormarsch und inzwischen weit verbreitet, weil die Rücklaufquote höher ausfällt. „Dennoch konnte das RKI auf BdSt-Nachfrage nicht darlegen, dass es überhaupt andere und ggf. günstigere Alternativen geprüft hat“, kritisiert der Bund. Man hätte den Anreiz erst prüfen können, oder Konsum-Gutscheine offerieren können. Dies wäre den Steuerzahler günstiger gekommen. Das RKI habe „die teuerste Variante gewählt“. Selbst gibt das RKI an, möglichen Erfolg von Anreizen geprüft zu haben. Um 13 Prozentpunkte habe sich die Teilnehmerzahl so gesteigert.

Rechtlich fraglich: Steuergelder dürfen nur in Ausnahmefällen bar gezahlt werden

Auch rechtlich scheint der Schritt in den Augen des Steuerzahler-Bundes diffizil. So habe es auf Nachfrage beim Finanzministerium erfahren, dass eine Zahlung „nur in begründeten Ausnahmefällen bar geleistet werden“ dürfe, da „barer Zahlungsverkehr sowie die Versendung von baren Zahlungsmitteln per Post mit Risiken für die Kassensicherheit einhergehen.“ Das öffentliche Haushaltsrecht diene dem Schutz von Steuergeld. Die Aktion sei laut dem Bund demnach „haushaltsrechtlich zweifelhaft“. Auch seien Standardbriefe im Gegensatz zu Wertbriefen nicht gegen Verlust abgesichert.

Das RKI nannte die Aktion in Person von Sprecherin Susanne Glasmacher „gängige Praxis“ und „aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll investiert“. Die Barzahlung sei „pragmatisch“ und schaffe schon vorab Vertrauen. (cgsc)

Rubriklistenbild: © imagebroker/Imago

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