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Heftige Kritik
„Fader Beigeschmack“: RKI verteilt Millionen Euro an zufällig ausgewählte Bürger
Das RKI erzeugt Aufsehen mit einer Maßnahme: Es verteilt Fünf-Euro-Scheine mit der Einladung zur Teilnahme an einer Studie. Der Steuerzahler-Bund kritisiert.
München – Geldbriefe vom RKI: Anfang des Jahres bekamen ganze 167.000 Bundesbürger Post vom Robert-Koch-Institut. Darin lag unter anderem ein Fünf-Euro-Schein. Die Menschen sollten damit motiviert werden, an der groß angelegten Studie „Gesundheit in Deutschland“ teilzunehmen. Wenn sie dies taten, winkten weitere zehn Euro. Mehrere Medien berichteten über die ungewöhnliche Aktion des Instituts, das mit dieser Maßnahme Steuergelder in die Hand nahm und diese an zufällig ausgewählte Deutsche verschickte.
Kritik an der Aktion gab es unter anderem vom Bund der Steuerzahler. So schreibt der Bund in seinem „Schwarzbuch“, das RKI habe viel Geld in die Hand genommen, um schnellstmöglich seine Ziele zu erreichen. „Dabei wurde das Verschenken von Steuergeld in rechtsfragwürdiger Weise in Kauf genommen.“ Das Fazit der Organisation: „Der Umgang mit Steuergeld erfordert eine höhere Sensibilität! Für die Steuerzahler hat diese Aktion einen faden Beigeschmack.“
RKI nutzt fast 1,5 Millionen Euro für Motivation von Studienteilnehmern
Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Aktion auf 835.000 Euro – plus 480.000 Euro an registrierte Teilnehmer und 180.000 Euro an Kosten für die Briefe. Insgesamt macht dies 1,495 Millionen Euro. Das RKI gab gegenüber dem Bund der Steuerzahler an, dass sich das Gesamtbudget der Studie auf 4,7 Millionen Euro belaufe. Es scheint nicht unmöglich, dass einige der Fünf-Euro-Briefe im Mülleimer landeten, mahnt auch der Bund der Steuerzahler.
Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?
Mit der Studie will das RKI aktuelle Informationen zum Gesundheitszustand in Deutschland erhalten. Dabei geht es um körperliche und psychische Gesundheit, soziales Umfeld, Lebensbedingungen, Gesundheitsverhalten, Gesundheitsrisiken und gesundheitliche Versorgung. „‚Gesundheit in Deutschland‘ schafft eine kontinuierliche, umfassende und verlässliche Datenbasis für die Gesundheitsberichterstattung und liefert eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen“, schreibt das Institut auf seiner Website.
RKI-Studie soll Politik bei Entscheidungen helfen
Durch die Ergebnisse könne besser eingeschätzt werden, ob bestimmte von der Politik formulierte Gesundheitsziele tatsächlich erreicht wurden. Dies gelte auch bei der Planung von Präventionsmaßnahmen. Auch andere wissenschaftliche Einrichtungen erhalten anonymisierten Zugriff auf die Daten.
Der Bund der Steuerzahler, der regelmäßig Verschwendungen der Regierung anprangert, räumt aber auch ein, dass das Gesundheitspanel wichtig sei und dass immer weniger Bürger bereit seien, an Umfragen teilzunehmen. Der Einsatz von Bargeld sei daher auf dem Vormarsch und inzwischen weit verbreitet, weil die Rücklaufquote höher ausfällt. „Dennoch konnte das RKI auf BdSt-Nachfrage nicht darlegen, dass es überhaupt andere und ggf. günstigere Alternativen geprüft hat“, kritisiert der Bund. Man hätte den Anreiz erst prüfen können, oder Konsum-Gutscheine offerieren können. Dies wäre den Steuerzahler günstiger gekommen. Das RKI habe „die teuerste Variante gewählt“. Selbst gibt das RKI an, möglichen Erfolg von Anreizen geprüft zu haben. Um 13 Prozentpunkte habe sich die Teilnehmerzahl so gesteigert.
Rechtlich fraglich: Steuergelder dürfen nur in Ausnahmefällen bar gezahlt werden
Auch rechtlich scheint der Schritt in den Augen des Steuerzahler-Bundes diffizil. So habe es auf Nachfrage beim Finanzministerium erfahren, dass eine Zahlung „nur in begründeten Ausnahmefällen bar geleistet werden“ dürfe, da „barer Zahlungsverkehr sowie die Versendung von baren Zahlungsmitteln per Post mit Risiken für die Kassensicherheit einhergehen.“ Das öffentliche Haushaltsrecht diene dem Schutz von Steuergeld. Die Aktion sei laut dem Bund demnach „haushaltsrechtlich zweifelhaft“. Auch seien Standardbriefe im Gegensatz zu Wertbriefen nicht gegen Verlust abgesichert.
Das RKI nannte die Aktion in Person von Sprecherin Susanne Glasmacher „gängige Praxis“ und „aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll investiert“. Die Barzahlung sei „pragmatisch“ und schaffe schon vorab Vertrauen. (cgsc)