Kindererziehungszeiten
Mehr Rente: Mit einem Antrag gibt es zusätzlich 100 Euro pro Monat
Wer sich für seine Kinder Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung anerkennen lässt, kann auf deutliche Zuschläge hoffen – mehr als 100 Euro im Monat Rente sind dann möglich.
Berlin – Kindererziehung macht viel Arbeit – die meisten Eltern müssen dann beim Verdienst zurückstecken, um sich um die Kleinen zu kümmern. Dabei spielt der Nachwuchs eigentlich eine große Rolle beim deutschen Rentensystem: Dieses funktioniert nämlich nach dem Umlageverfahren, nachdem unter anderem die jüngeren beitragszahlende Generation die Renten der Älteren finanziert.
Deshalb sorgt die deutsche Rentenversicherung für einen Ausgleich und rechnet Eltern bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten sie eigene Beiträge eingezahlt. Für Eltern sind dann 100 Euro mehr Rente im Monat drin, erklärt Finanztip. Ein Überblick.
Wer kann denn Zuschuss bekommen und wie funktioniert der Antrag?
Wichtig: Eltern müssen aber noch vor Renteneintritt die Kindererziehungszeit beantragen, um den Zuschlag zu bekommen. Das funktioniert mit dem Formular V0800 von der Rentenversicherung oder online über das neue Rentenportal.
Neben den leiblichen Eltern können auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern Kindererziehungszeiten beantragen – und auch Selbstständigen und Freiberuflern, die nicht in die Rentenversicherung einzahlen, stehen diese zu. Anrechnen lassen kann sich die Kindererziehungszeit aber nur ein Elternteil – aufteilen ist jedoch möglich.
Kindererziehungszeiten: Wie hoch ist der Zuschlag auf die Rente?
Dabei erhöht die Kindererziehungszeit die Rente ungefähr so, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt weiter durchschnittlich genauso viel verdient und Beiträge gezahlt wie zuvor. Wenn die Kinder vor 1992 geboren wurden, beläuft sich die Kindererziehungszeit auf 30 Monate, bei später geborenen Kindern auf 36 Monate.
Der Zuschlag funktioniert über die Zuschreibung von zusätzlichen Rentenpunkten. Für die Kindererziehungszeit wird der Durchschnittswert herangezogen, also etwa ein Rentenpunkt pro Jahr. Die Punkte haben einen jährlich festgelegten Wert – seit Juli 2023 liegt er bundeseinheitlich bei 37,60 Euro. Demnach kann sich die Rente pro Kind aktuell um maximal 112,80 Euro pro Monat erhöhen, erklärt Finanztip.
Rente: Was es noch für Eltern gibt
Interessant für Eltern ist auch die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung die ersten zehn Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrechtliche Zeit berechnen kann. Das hilft Eltern dabei, Versicherungsjahre anzusammeln, um beispielsweise früher in Rente gehen zu können.
Darüber hinaus gibt es für das Elternteil mit Kindererziehungszeiten nach dem Tod seines Ehepartners einen Zuschlag auf die Hinterbliebenenrente. Dieser kann jedoch je nach Situation sehr unterschiedlich ausfallen. Am besten informieren sich Eltern frühzeitig bei Sozialverbänden oder der Deutschen Rentenversicherung.
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