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Zollbestimmungen

Schonzeit vorbei? EU erhebt wieder Zoll auf einige Produkte aus der Ukraine

Die EU setzt eine Notbremse: Zollfreie Agrarimporte aus der Ukraine werden ab Juni begrenzt. Ein Schutzmechanismus für EU-Landwirte tritt in Kraft.

Frankfurt – Die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben sich darauf geeinigt, die zollfreie Einfuhr von bestimmten Agrarimporten aus der Ukraine ab Juni zu begrenzen. Die Einigung sieht nach Angaben des Europaparlaments vom Mittwoch vor, die Zollfreiheit, die der Ukraine seit 2022 gewährt wird, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Allerdings seien Schutzmechanismen für bestimmte kritische Produkte vorgesehen. Betroffen sind demnach Eier, Geflügel, Zucker, aber auch Hafer, Mais und Honig; Weizen und Gerste hingegen sollen nicht auf die Liste gesetzt werden.

Mit der Begrenzung werden die Einfuhrmengen für die betroffenen Waren auf die durchschnittlichen Importmengen der Jahre 2022 und 2023 gedeckelt. Auf Einfuhren, die darüber hinausgehen, sollen wieder Zölle erhoben werden. In einer Mitteilung des Parlaments wird die Maßnahme als „Notbremse“ bezeichnet.

Die Ukraine exportiert seit Sommer 2022 große Mengen an Agrarprodukten in die EU.

Großteil der ukrainischen Waren wird in afrikanische Länder weiterverkauft

Die nun beschlossenen Einigung stärke einerseits den „den anhaltenden Einsatz der EU an der Seite der Ukraine„ - und verstärke andererseits „die Schutzmaßnahmen, die den Druck auf die EU-Landwirte abschwächen würden, falls sie von einem plötzlichen Anstieg der Importe überwältigt werden sollten“, erklärte die konservative lettische Europaabgeordnete Sandra Kalniete.

Der EU-Ministerrat erklärte, die Zollbestimmungen ermöglichten es der Ukraine weiterhin, Einkünfte aus Exporten in die EU zu erwirtschaften. Diese seien von zentraler Bedeutung, um die ukrainische Wirtschaft unter „extrem schwierigen Bedingungen“ zu stützen.

Das Abkommen muss nun noch formell von den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie von den Europaabgeordneten in ihrer Plenarsitzung Ende April bestätigt werden. Es wird am 6. Juni in Kraft treten, nachdem die derzeit geltende Zollbefreiung abgelaufen ist.

Die Ukraine exportiert seit Sommer 2022 große Mengen an Agrarprodukten in die EU. Ein Großteil wird etwa in afrikanische Länder weiterverkauft, die große Mengen an Getreide aus der Ukraine beziehen. Nach Darstellung von Bauernverbänden verbleibt aber ein gestiegener Anteil der Einfuhren in der EU. Dies wird als Wettbewerbsverzerrung wahrgenommen, da Landwirte in der Ukraine weniger strikten Regeln unterzogen sind als jene in EU-Staaten - etwa bei der Größe von Tierzuchtbetrieben oder dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Insbesondere zwischen Polen und der Ukraine hatten die Streitigkeiten über Getreideimporte in den vergangenen Monaten zu Spannungen geführt.

Rubriklistenbild: © dpa

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