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Deutsche Rentenversicherung

Immer mehr Deutsche wollen früher in Rente – so funktioniert die „Rente mit 63“

Ein altes Ehepaar läuft bei einem Spaziergang gemeinsam einen Weg entlang, wobei die Frau ihren Mann unterstützt.
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Die Babyboomer gehen in Rente – und zwar am liebsten früher als später. (Symbolfoto)

Die Babyboomer gehen in Rente – und zwar am liebsten früher als später. Das zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Doch nicht alle können die „Rente mit 63“ nutzen.

Berlin – Der frühere Rentenbeginn erfreut sich immer größerer Beliebtheit: So ist die Zahl der Anträge auf abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren in den ersten neun Monaten 2023 stark gestiegen. Bis Ende September gab es bereits 245.289 neue Anträge auf die sogenannte „Rente mit 63“, wie die Bild-Zeitung am Wochenende unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung berichtete. Das sind 16,8 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (210.062) und fast so viele wie im gesamten Jahr 2015.

Babyboomer gehen in Rente: Anstieg der Anträge steigt stark

Der Anstieg ist nach Angaben der Rentenversicherung unter anderem darauf zurückzuführen, dass immer mehr Beschäftigte der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge ins Rentenalter kommen, wie die Zeitung weiter berichtete. Mit der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ können Beschäftigte nach 45 Arbeitsjahren vor dem regulären Rentenalter abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.

Ende April gab es demnach schon insgesamt 2,2 Millionen Nutzer dieser Rentenart. Da die Betroffenen lange gearbeitet haben, sind ihre Renten besonders hoch, wie es weiter hieß. Ende 2022 hätten Männer im Schnitt 1728 (Ost: 1431) Euro netto Rente bekommen, bei Frauen waren es 1293 (Ost: 1362) Euro. Die Kosten dafür liegen derzeit bei 3,7 Milliarden Euro im Monat, wie Bild weiter berichtete.

Früher in den Ruhestand: So funktioniert die „Rente mit 63“

Doch wie klappt eigentlich der Einstieg in die frühere Rente? Und wer hat überhaupt Anspruch darauf? Hier sind noch einmal die wichtigsten Informationen im Überblick:

Generell darf man nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird zwar oft noch „Rente mit 63“ genannt, doch dieser Begriff ist irreführend: Denn der Rentenbeginn hängt nicht nur von der Versicherungszeit, sondern auch vom Geburtsjahr ab.

So konnten alle vor 1953 Geborenen noch ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Doch das gilt nicht mehr für alle Menschen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Das Eintrittsalter verschiebt sich mit dem Geburtsjahr graduell nach oben, weil das Rentenalter schrittweise angehoben wird. Beim Geburtsjahrgang 1964 oder später kann man dann erst ab 65 Jahren in Rente gehen.

Für die Berechnung der 45 Jahre werden laut Deutscher Rentenversicherung folgende Zeiten zusammengerechnet:

  • Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit. (Freiwillige Beiträge werden nur dann gezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.)
  • Beiträge für Minijobs, die man zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt hat. (Wenn der Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden die Beiträge nur anteilig berücksichtigt.)
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes, bis es zehn Jahre alt ist.
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht.
  • Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen. (Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Rente werden nur berücksichtigt, wenn die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.)
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

Wichtig: Wer in Rente gehen möchte, muss einen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen, um die Rentenleistung pünktlich zu erhalten.

Mit Material von AFP

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