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CO2-Kosten

CO₂-Kosten: So holen sich Millionen Mieter einfach Geld zurück

Heizungsthermostat und Gasflamme als Symbolbild für Energie- und Nebenkosten mit Euro-Geldscheinen.
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Sie sind Mieter und haben einen Gasvertrag? Dann können Sie sich jedes Jahr Geld vom Vermieter zurückholen. Dabei hilft Ihnen ein Musterschreiben von Finanztip.

Wenn Sie einen eigenen Gasvertrag haben und zur Miete wohnen, können Sie sich jetzt jedes Jahr Geld vom Vermieter zurückholen. Dabei hilft Ihnen ein neues Musterschreiben sowie CO2-Kosten-Rechner vom Geldratgeber Finanztip.

Sie wohnen zur Miete und haben einen eigenen Gasvertrag? Dann erhalten Sie mindestens einmal im Jahr eine Rechnung von Ihrem Versorger. Mit einem einzigen Brief können Sie jetzt einen kleinen Teil davon von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin zurückfordern.

Der Hintergrund: Wenn Sie mit Gas heizen, zahlen Sie auch den CO2-Preis. Dieser ist wie eine Steuer auf Brennstoffe, die viel Kohlendioxid erzeugen und den Klimawandel befeuern. Wohnen Sie zur Miete, können Sie nicht beeinflussen, ob Ihre Wohnung mit einer klimaschädlichen oder -freundlichen Heizung ausgestattet ist. Deshalb muss Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin jetzt einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, die bisher Sie getragen haben.

Fordern Sie den Vermieteranteil ein

Gut 3 Mio. Haushalte müssen den Vermieteranteil selbst einfordern: Dies betrifft Sie, wenn Sie eine Gasetagenheizung in Ihrer Mietwohnung haben oder wenn Sie ein ganzes Haus mieten und der Gasvertrag über Sie läuft.

Wie viel Ihr Vermieter von den CO2-Kosten übernehmen muss, ergibt sich aus einem komplizierten Stufensystem. Grob gesagt: In gut sanierten, energieeffizienten Gebäuden ist der Vermieteranteil niedrig. Muss bei Ihnen dagegen sehr viel geheizt werden, muss der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen.

Wie viel Geld bekommen Sie vom Vermieter zurück?

Dafür haben wir von Finanztip einen kostenlosen CO2-Kosten-Rechner für Gasheizungen entwickelt, der für Sie den Betrag ausrechnet, den Sie von Ihrem Vermieter einfordern können. Auch wenn Sie selbst vermieten, können Sie den Rechner nutzen, um beispielsweise die Kostenaufteilung für ein Mehrfamilienhaus zu ermitteln. Sie brauchen dafür lediglich die letzte Rechnung von Ihrem Gasversorger. Darin finden Sie alle Angaben, die Sie für den Rechner benötigen – mit Ausnahme Ihrer Wohnfläche, die in Ihrem Mietvertrag steht..

Wie viel das ausmacht? Nehmen wir als Beispiel eine Wohnung mit 100 m² Wohnfläche, in der pro Jahr 18.000 Kilowattstunde (kWh) Gas zum Heizen benötigt werden – ein überdurchschnittlicher Verbrauch. Für 2023 standen dann knapp 105 Euro an CO2-Kosten auf der Rechnung. 50 Prozent davon muss in diesem Beispiel der Vermieter übernehmen – Sie würden also mehr als 50 Euro zurückbekommen.

Nutzen Sie das Finanztip-Musterschreiben

Mit unserem Musterschreiben (Word-Dokument herunterladen) bitten Sie Ihren Vermieter in wenigen Minuten um die Erstattung. Sie brauchen nur die Zahlen aus unserem Rechner. Schicken Sie das Schreiben per Brief oder E-Mail an Ihren Vermieter, zusammen mit Ihrer Gasabrechnung als Nachweis. Sobald Sie eine neue Gasabrechnung erhalten, können Sie das jedes Jahr wieder machen.

Noch ein Tipp: Vielleicht weiß Ihr Vermieter noch nichts von der neuen Kostenaufteilung. Sprechen Sie am besten zuerst offen darüber. Sie sollten sich aber nicht scheuen, das Geld ab jetzt regelmäßig einzufordern, etwa aus Angst vor einer Mieterhöhung. Denn beim ersten Mal werden es vielleicht nur 20 oder 30 Euro sein, in Zukunft wird es aber deutlich mehr. Der CO2-Preis wird sich bis 2026 bereits verdoppelt haben und voraussichtlich weiter stark steigen, wenn die EU ihre Klimaziele erreichen möchte. Langfristig soll so ein Anreiz entstehen – auch für Ihren Vermieter – über eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch nachzudenken, um hohe CO2-Kosten zu vermeiden.

Das gilt für alle anderen

Falls in Ihrer Mietwohnung mit Gas, Heizöl oder Fernwärme geheizt wird, sich aber Ihr Vermieter um die Heizung kümmert und die Energie einkauft, dann ist er oder sie dafür zuständig, die CO2-Kosten aufzuteilen. Den Vermieteranteil muss er oder sie in der Nebenkostenabrechnung von Ihren Kosten abziehen. Prüfen Sie, ob die Kostenaufteilung in der Abrechnung auftaucht – vielleicht haben Sie die Abrechnung für das Jahr 2023 sogar schon erhalten.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Text unter unserem kostenlosen CO2-Kosten-Rechner.

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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit dem gemeinnützigen Geldratgeber Finanztip vor – das Original zu diesem Beitrag „CO2-Kosten: So holen sich Millionen Mieter einfach Geld zurück stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 16. August 2024.

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