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763.000 Euro im laufenden Jahr

Deutsche Abgeordnete reisen zu viel – Bas verhängt Erstattungs-Sperre

Bärbel Bas in der 181. Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude.
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Bärbel Bas in der 181. Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude (Symbolfoto). Bundestagsabgeordnete reisen häufig. Dem Bundestag selbst ist das jetzt zu viel geworden. Bärbel Bas spricht ein Machtwort.

Bundestagsabgeordnete reisen häufig. Dem Bundestag selbst ist das jetzt zu viel geworden. Bärbel Bas spricht ein Machtwort.

Berlin – „Ich bitte um Verständnis, dass ich in dieser Situation an mich gerichtete Anträge auf Einzeldienstreisen ab dem 1. Juli 2024 grundsätzlich nicht mehr genehmigen kann.“ So soll es in einem an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags gerichteten Rundschreiben stehen. Dieses soll nach Informationen der Bild die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) versendet haben.

Mittel „erschöpft“ – Bärbel Bas sperrt Reisekostenerstattung für Bundestagsabgeordnete

In der Sitzung des Ältestenrates habe Bas bereits darüber informiert, „dass die für die Erstattung der Kosten von Einzeldienstreisen in diesem Jahr vorgesehenen Mittel (...) erschöpft sind.“ Auf Anfrage von IPPEN.Media teilte eine Sprecherin des Bundestags am 5. Juli mit: „Für Einzeldienstreisen der Abgeordneten ins Ausland sind im laufenden Haushaltsjahr 763.000 Euro im Titel 0212 - 411 17, Erläuterungsziffer 1 eingestellt.“ Da die Haushaltsmittel für Einzeldienstreisen ins Ausland erschöpft sind, können Mitglieder des Deutschen Bundestages sich die Kosten ihrer Reisevorhaben nicht mehr erstatten lassen.

Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Spezifische Reisen, zum Beispiel genehmigungsfreie Reisen zu den EU-Institutionen in Brüssel, Straßburg und Luxemburg, sind von der Sperre nicht betroffen. Außerdem haben Abgeordnete grundsätzlich die Möglichkeit, bei ihren Fraktionen oder Gruppen einen Antrag auf Reisekostenübernahme zu stellen.

Eine Übersicht aller Einzeldienstreisen nach Fraktionsangehörigkeit gibt es nicht.

Normalerweise trägt der Bundestag Reisekosten für Bundestagsabgeordnete

Bei Abgeordneten, die eine Dienstreise unternehmen, ist es genau wie mit Mitarbeitern, die vom Arbeitgeber auf Geschäftsreise geschickt werden: Der Bundestag trägt die Kosten. Fahrten in Ausübung seines Mandats dagegen – zum Beispiel, wenn der Abgeordnete in seinem Wahlkreis reist – muss er selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Laut dem Bundestag gibt es für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG eine weitere Ausnahme. So teilte es die Institution auf der hauseigenen Homepage mit.

Dafür stellt der Bundestag nämlich eine Netzkarte zur Verfügung. Sollte ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug benutzen, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, erstattet der Bundestag diese Kosten „nur gegen Nachweis im Einzelfall“.

Economy-Class für Bundestagsabgeordnete – Ausgaben für Reisen „deutlich gestiegen“

Schon im April hatte die Bundestagspräsidentin die Abgeordneten gewarnt. Weil die Ausgaben für Dienstreisen zuletzt „deutlich gestiegen“ waren, hatte sie verordnet, dass die Politiker bei Flügen, die weniger als vier Stunden lang dauern, ab sofort die Economy-Class buchen müssten. Vorher hatten dazu das Präsidium, der Ältestenrat und die parlamentarischen Geschäftsführungen der Fraktionen darüber beraten – wie Bas in einem Rundschreiben informierte.

Diese Änderung sollte dazu führen, dass die Ausgaben für Dienstreisen sinken. Innerhalb der ersten Hälfte der Wahlperiode (Oktober 2021 bis September 2023) habe der Bundestag fast sieben Millionen Euro für Auslandsreisen ausgegeben. Neben den Flugkosten waren in dieser Summe auch Hotelkosten enthalten. So hatte es die Tagesschau damals berichtet.

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