„Bundesnetzagentur behält Kontrolle“
Rosneft klagt gegen Treuhandverwaltung – Gericht friert Verfahren ein
Im Zuge der von eingesetzten Sanktionen hatte die Ampel die Kontrolle über Rosneft Deutschland übernommen. Aus Russland kam prompt eine Klage. Ein Gericht nahm sich der Sache an.
Berlin – Seit dem 16. September 2022 stehen zwei Töchter des russischen Energiekonzerns Rosneft unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Erst vor ein paar Tagen hatte die Ampel-Koalition mitgeteilt, dass sie diese Maßnahme um sechs Monate verlängern wolle. Daraufhin klagte der Mutterkonzern Rosneft.
Bundesnetzagentur übernimmt Deutschland-Töchter von Rosneft
Konkret geht es um die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM). Auf Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 16. September 2022 hatte die Bundesnetzagentur die Kontrolle übernommen und dies mit dem Energiesicherungsgesetz begründet. Der Schritt sei notwendig, um die Energieversorgung innerhalb Deutschlands sicherzustellen.
Gleichzeitig sollte die Maßnahme verhindern, dass die „Ablehnung der Bereitstellung von betriebsnotwendigen Dienstleistungen den Geschäftsbetrieb auch und gerade in Bezug auf kritische Betriebsprozesse beeinträchtigt.“ So teilte es jedenfalls die Bundesnetzagentur mit. Im Klartext: Die Regierung hatte Sorge, dass der russische Konzern über seine Tochterunternehmen Druck auf Deutschland ausüben könnte. Wichtige Rohöllieferanten hatten außerdem damit gedroht, die Geschäftsbeziehungen einzustellen, sollte die Kontrolle an den russischen Konzern zurückfallen.
Rosneft bei den größten Erdölverarbeitern in Deutschland
Im aktuellen Fall geht es aber nicht um die ursprüngliche Entscheidung, sondern um die Maßnahme der Bundesregierung vom 15. März 2023. Denn da hatte sie beschlossen, die Treuhandverwaltung von RDG und RNRM durch die Bundesnetzagentur zu verlängern. Dasselbe erklärte die Regierung auch am 7. März 2024 – die Treuhandverwaltung soll nun bis September weiterlaufen.
„Damit behält die Bundesnetzagentur weiterhin die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg)“, teilte die Bundesregierung mit. Rosneft Deutschland vereine insgesamt etwa zwölf Prozent der deutschen Kapazitäten zur Erdölverarbeitung auf sich und gehöre zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen im Land. Mit dieser Verlängerung wolle die Regierung der „unverändert drohenden Gefährung der Energieversorgungssicherheit“ begegnen. Besonders betroffen seien hier die Bundesländer Berlin und Brandenburg.
Verfahren liegt auf Eis
Gegen diese Verlängerung der Treuhandverwaltung hatte der russische Ölkonzern Rosneft nun geklagt. Die von Rosneft beauftragte Kanzlei Malmendier erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass die „faktische und juristische Situation vom 15. März 2023“ im Mittelpunkt stehe.
Jetzt liegen die Klagen gegen die Treuhandverwaltung auf Eis. Auf Antrag der Beteiligten seien die Verfahren zur ersten und zweiten Verlängerung ruhend gestellt worden, berichtete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Gegen die dritte Verlängerung, die die Bundesregierung am 7. März bekannt gegeben hatte, sei noch keine Klage eingegangen.
Nun sollen die Verfahren so lange ruhen, bis die Beteiligten eine Fortsetzung verlangen. Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht die erste Phase der Treuhand-Anordnung bereits für rechtmäßig erklärt. Die Ampel hatte außerdem mit der Enteignung Rosnefts gespielt.
Mit Material von Reuters und dpa
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