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Energiewende

„Recht auf Ernte von Sonnenstrom“: Neues Balkonkraftwerk-Gesetz hilft Mietern

Ein Installateur steht auf einer Hebebühne und schraubt eine Solaranlage an einem Balkon fest.
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Die Installation von Balkonkraftwerken wird für Mieterinnen und Mieter künftig einfacher. Sie brauchen keine Zustimmung ihres Vermieters mehr.

Balkonkraftwerke sind im Trend. Noch nie zuvor wurden so viele Anlagen installiert. Nun wird das „Recht zur Ernte von Sonnenstrom“ gesetzlich verankert, sagt der Verband.

Berlin – Mit Balkonkraftwerken können Mieterinnen und Mieter selbst grünen Strom über die Sonne produzieren. Dementsprechend niedriger fällt dann ihre Stromrechnung aus. Bisher sind sie bei der Installation der sogenannten Stecksolargeräte jedoch von den Vermietenden abhängig. Ein neues Gesetz ändert das nun.

Künftig haben Mieterinnen und Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf ein Stecksolargerät, wenn sie es an oder in ihrer Wohnung anbringen wollen. Der Bundestag hat eine entsprechende Gesetzesänderung als Teil des Solarpakets am Donnerstag, 4. Juli, verabschiedet. Mit der neuen Regulierung sind Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme im Mietrecht verankert.

Vermieter können Balkonkraftwerke nur noch in Ausnahmefällen verweigern

Vermietende – und im Falle von Eigentumswohnungen Eigentümergemeinschaften – können den Wunsch eines Balkonkraftwerks nicht mehr ohne einen sachlichen Grund verweigern. Das ist bisher der Fall. Eine Blockade ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Lediglich bei der Frage, wie die Geräte angebracht werden, dürfen sich die Vermietenden und Eigentümergemeinschaften noch einschalten. Denkmalgeschützte Gebäude bleiben jedoch die Ausnahme.

Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt die Entscheidung und rechnet mit einem Zuwachs von Balkonkraftwerken. Es sei ein „Booster für die Solarisierung von Balkonen“, sagte dessen Bundesgeschäftsführer Carsten Körnig. „Die kleine Energierevolution auf heimischen Balkonen, die derzeit bereits in vollem Gange ist, dürfte sich in den kommenden Jahren weiter beschleunigen“, erklärte Körnig. „Das Recht zur Ernte von Sonnenstrom wird damit gesetzlich verankert.“

Neuer Rekord bei der Installation von Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerke sind gerade im Trend. Im zweiten Quartal ging laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur so viele kleine Solaranlagen in Betrieb wie nie zuvor. Mehr als 152.000 Anlagen gingen von April bis Juni in Betrieb. Das sind 52 Prozent mehr als im zweiten Quartal 2023, als der bisherige Rekordwert verbucht wurde.

Insgesamt sind laut Bundesnetzagentur 563.000 Anlagen in Betrieb. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft kamen 273.000 davon allein 2023 dazu. Wegen einer mehrwöchigen Nachmeldefrist dürften die tatsächlichen Zahlen noch höher sein.

Bundesregierung erleichtert Bau von kleinen Solaranlagen

Die Gesetzesänderung ist bereits die zweite Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung der kleinen Solaranlagen in diesem Jahr. Bereits zum 1. April war die Registrierung der Geräte vereinfacht worden. Seitdem reicht eine vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist weggefallen. (ms mit Agenturen)

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