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Neue Verordnung kommt

Achtung, Schnäppchenjäger: Das ändert sich ab Montag beim Online-Shopping

Social-Media-Team von DHL rastet auf Twitter aus.
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Ab Montag gelten neue Regeln für das Einkaufen im Internet.

Ab Montag gelten neue Regeln für das Einkaufen im Internet. Kunden sollen besseren Zugang zu Schnäppchen aus anderen Ländern bekommen.

Ab Montag wird in der Europäischen Union das grenzüberschreitende Online-Shopping einfacher. Mit dem Stichtag 3. Dezember kommt die sogenannte Geoblocking-Verordnung der Europäischen Union zur Anwendung, wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz am Freitag in Kehl mitteilte. Sie verbietet Online-Händlern, Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohn- oder Firmensitzes zu diskriminieren.

Kunden in der EU bekommen damit einen besseren Zugang zum Einkauf in anderen Ländern: So darf einem deutschen Kunden beispielsweise nicht mehr der Zugriff auf eine französische Internetseite verwehrt werden. Wer als deutscher Kunde in einem Online-Shop in Frankreich einkaufen möchte, darf nur noch mit seiner Zustimmung auf die deutsche Seite des Shops weitergeleitet werden.

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Die Verordnung regelt den Angaben zufolge auch einen besseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Wenn etwa ein Kunde aus Deutschland bei einem dänischen Händler, der nicht ins Nachbarland liefert, etwas bestelle, muss der Händler nach wie vor nicht nach Deutschland versenden. Er muss aber dem deutschen Kunden ermöglichen, die Ware in Dänemark oder in ein anderes EU-Land, in das er liefert, abzuholen oder den Transport selbst zu organisieren.

Außerdem sollen die gleichen Geschäftsbedingungen für alle Kunden gelten. Damit muss ein Händler auch Kunden aus einem anderen EU-Land die Zahlungsmittel gewähren, die er bei seinen inländischen Kunden akzeptiert.

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Alle Beschränkungen entfallen mit der Verordnung aber nicht. So muss eine Bestellung nicht ausgeführt werden, wenn die Gefahr der Nichtzahlung droht. Es muss auch nicht geliefert werden, wenn es rechtliche Hürden gibt - beispielsweise bei der Lieferung von Feuerwerkskörpern.

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afp

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