Heizungsgesetz ab 2024
Rechenbeispiel: Wann lohnt sich eine neue Gasheizung?
Ab 2024 tritt das sogenannte Heizungsgesetz in Kraft. Dann beginnt ein erster Schritt in Richtung Wärmewende. Ein Rechenbeispiel zeigt, wann sich der Einbau einer neuen Gasheizung noch lohnt.
Berlin – Der Startschuss für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft einfach nur als Heizungsgesetz bekannt, rückt immer näher. Am 1.1.2024 tritt die neue Regelung in Kraft, zunächst nur im Neubau. Doch nach und nach werden die neuen Anforderungen an Heizungen in Deutschland auch im Altbau fällig: zu 65 Prozent sollen Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Doch so richtig ist die Wärmewende in Deutschland nicht angekommen. Im Gegenteil: Anstatt in moderne, klimafreundliche Wärmepumpen zu investieren, feiern fossile Heizsysteme wie Öl- und Gaskessel ein regelrechtes Comeback. Ein Rückschlag vor allem für Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), der den Einbau von 500.000 Wärmepumpen pro Jahr anvisiert.
Beispiel zeigt: Wann lohnt sich die neue Gasheizung?
Es gibt Szenarien, die für den Einbau einer neuen Gasheizung jetzt sprechen können. Allerdings sollten Eigentümer nicht vergessen, dass in Zukunft erhebliche Kosten anfallen werden. Die Energieberatungsfirma Enter hat dazu ein Rechenbeispiel aufgestellt, das die Kosten von Gaskessel vs. Wärmepumpe in Kombination mit anderen Sanierungsmaßnahmen veranschaulichen soll.
In dem Beispiel wurde ein 188 Quadratmeter großes Einfamilienhaus in der Region Berlin-Brandenburg herangezogen. Das Haus ist unsaniert und wurde 1989 gebaut, heizt aktuell mit einer Ölheizung, hat aber eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Bei der Installation dessen wurden bereits Sanierungsmaßnahmen am Dach vorgenommen. Dennoch reichte das bisher lediglich für die Energieeffizienzklasse G – die vorletzte Klasse.
| Ist-Zustand bis 2023 | Einbau Gasheizung | Einbau Wärmepumpe | |
| Investitionskosten | - | 13.000 Euro | 30.000 Euro |
| Sanierungsmaßnahmen | Dachsanierung + PV-Anlage | keine | umfangreiche Maßnahmen, die stufenweise erfolgen sollten* |
| Förderung | - | keine | für Sanierung: bis zu 60.000 Euro + bis zu 70% für Wärmepumpe |
| Effizienzklasse | G | F | A |
| Energiekosten | 4350 Euro/Jahr | mind. 5750 Euro/Jahr | 2250 Euro/Jahr |
| Energieverbrauch | 43.700 kWh/Jahr | 39.950 kWh/Jahr | 5600 kWh/Jahr |
*Empfohlene Maßnahmen von Enter: Dämmung der Außenwände (35.000 Euro) 2023, neue Türen und Fenster (30.000 Euro) 2024, Dachdämmung (16.000 Euro) 2025 und anschließend Einbau der Wärmepumpe (30.000 Euro) 2026
Die Rechnung der Energieberatungsfirma zeigt: Der Einbau einer neuen Gasheizung kann sowohl Kosten als auch Energieverbrauch in dieser Immobilie senken, noch dazu sind die einmaligen Kosten recht gering. Sollte die alte Öl-Heizung also plötzlich kaputtgehen, und der Eigentümer möchte keine großen Investitionen tätigen, dann kann das eine gute Option sein. Doch sollte er beachten: ab 2029 muss eine Gasheizung, die nach 2024 eingebaut wurde, zu 15 Prozent mit Biogas betrieben werden. Weitere Investitionen sollten also eingeplant werden, um den Anforderungen gerecht zu werden.
„Der Einbau einer Gasheizung mag kurzfristig vorteilhaft erscheinen, doch es ist von entscheidender Bedeutung, langfristig zu denken“, sagt auch Justus Menten, Geschäftsführer von Enter. „Die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen wird zu einer deutlichen Kosteneinsparung führen. Aber der Einbau einer energieeffizienten Heizung allein wäre ineffizient“. Sobald andere Sanierungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden, sollte mittelfristig über die Wärmepumpe nachgedacht werden, so sein Fazit.
Förderung für Heizungstausch und Sanierungsmaßnahmen nicht vergessen
Die Firma empfiehlt aber, schrittweise vorzugehen und erst mit der Sanierung zu beginnen – und erst im letzten Schritt die Wärmepumpe zu installieren. In dem Rechenbeispiel ist zu erkennen, dass damit der Energieverbrauch und die Kosten erheblich gesenkt werden können. Zudem rutscht die Immobilie in die Energieklasse A, was den Wert der Immobilie langfristig erhöhen kann.
Es stimmt jedoch, dass die Kosten für all diese Maßnahmen ziemlich abschrecken können. Enter geht über drei Jahre von Kosten in Höhe von 111.000 Euro in seinem Beispiel aus. Doch es gibt staatliche Unterstützung: Die neue Heizung könnte bis zu 70 Prozent gefördert werden – aber nur für Geringverdiener. Wahrscheinlicher ist, dass die meisten Eigentümer Anspruch auf 50 Prozent Förderung erhalten werden. 15.000 Euro erhält man also schon mal vom Staat zurück.
Aber auch die einzelnen Sanierungsmaßnahmen werden staatlich gefördert. Wer gemeinsam mit einem Energieberater einen sogenannten „individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) erstellt, kann pro einzelne Maßnahme 20 Prozent vom Staat bezuschusst bekommen. Laut Enter kann der Zuschuss damit bis 60.000 Euro betragen – damit sinken die realen Kosten, die auf den Eigentümer fallen, nochmal deutlich.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir geschrieben, dass Gasheizungen ab 2028 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das ist falsch. Bestehende Gasheizungen können bis 2044 genauso weiterbetrieben werden, wie sie sind. Gaskessel, die nach 2024 eingebaut wurden, sollten ab 2029 mindestens 15 Prozent Biogas beigemischt werden. Wir haben den Artikel dahingehend korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa
