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Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft

Gewalteskalation am Bahnhof Bischofshofen – sieben Jugendliche vor Gericht

Gerichtsprozess in Salzburg
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Drei der sieben angeklagten Jugendlichen wurden aus der U-Haft vorgeführt.

Nach einer brutalen Auseinandersetzung am Bahnhof Bischofshofen im Juni dieses Jahres standen nun sieben Jugendliche vor Gericht. Der Vorwurf: absichtlich schwere Körperverletzung. Die Tat sorgte in der Stadt für große Empörung und führte zu intensiven Diskussionen. Im Prozess hagelte es harsche Kritik von den Verteidigern an der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Salzburg/Bischofshofen - Sieben Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren mussten sich vergangene Woche wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen vor einem Schöffengericht verantworten, alle leugneten den Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung, die sich am 23. Juni dieses Jahres am Bahnhof Bischofshofen abgespielt hat. Das Schöffengericht verurteilte am Ende einen 18-jährigen Türken zu einer Haftstrafe von einem Jahr, alle anderen kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Die Tat am Bahnhof Bischofshofen im Juni dieses Jahres hatte für große Empörung gesorgt, eine Gruppe amtsbekannter Jugendlicher soll einen Kosovaren ins Koma geprügelt haben, neben den polizeilichen Ermittlungen folgten Runde Tische mit der Frage, wie die Gewalt in der 10.000 Einwohner zählenden Stadt einzudämmen sei. Angeklagt wurden am Ende zwei Serben (16, 18 Jahre), ein Bosnier (19), ein Türke (18) und ein Slowene (18), sowie zwei Österreicher (15, 16) mit migrantischen Wurzeln. Sie alle gestanden eine Körperverletzung ein, nicht aber die angeklagte absichtlich, also vereinbarte oder geplante schwere Körperverletzung.

Harsche Kritik an Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Bürgermeister

Alle Verteidiger kritisierten die ihrer Meinung nach einseitigen Ermittlungsergebnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft. Andreas Obertscheider als Verteidiger des Viertangeklagten, mittlerweile 19-jährigen Österreichers, bezeichnete die Tat am Bahnsteig in Bischofshofen als „Schlägerei unter Halbstarken“, es sei allerdings auf keinen Fall eine „absichtlich schwere Körperverletzung“ gewesen, „denn die Voraussetzung, dass ein Täter einen anderen absichtlich schwer verletzten will, zum Beispiel mit einem mitgebrachten Hammer oder Messer, ist in diesem Fall einfach nicht gegeben“. Die vom Gesetz verlangte, „bewusste Inkaufnahme einer schweren Verletzung“ sei nicht feststellbar, das würden auch die Videoaufnahmen von zahlreichen Kameras am Bahnsteig beweisen.


Es müsse zwar für die Körperverletzungen zu Verurteilungen kommen, „aber die Ermittlungsbehörden und die Polizei machen immer denselben Fehler: Sie gehen davon aus, dass ein schwerverletztes Opfer an einer Auseinandersetzung völlig unschuldig sei“. Dann würden die Scheuklappen aufgesetzt und der Ermittlungszug fahre alleine den Nicht-Opfern entgegen. „Den Aussagen des Opfers wird geglaubt, dass dieser auch die jetzt Angeklagten geschlagen hat wird als ‚gerechtfertigte Notwehrhandlung‘ bezeichnet.“

Im Video, das im Prozess mehrmals ausführlich vorgezeigt wurde, sei vielmehr eindeutig zu sehen, dass das spätere Opfer, der zusammen mit zwei weiteren Kosovaren am Bahnsteig war, zuerst zugeschlagen habe. Das spätere Opfer soll ebenfalls mit voller Wucht auf den Viertangeklagten, seinen Mandanten, geschlagen haben, „das lernt man schon im 1. Semester Strafrecht, dass das keine Notwehr ist“, so Obertscheider an Staatsanwalt Andreas Winkler gerichtet. Kritik übte der Anwalt des Vierangeklagten aber auch am Bischofshofener Bürgermeister Hansjörg Obinger, der in den Medien von „einer Jugendbande gesprochen hat, die die gesamte Stadt terrorisieren würde, anstatt der Jugend einen oder mehrere Treffpunkte anzubieten“.

ÖBB-Videos zeigen Prügelei aus verschiedenen Perspektiven

Die sieben Jugendlichen, drei von Ihnen aus der U-Haft vorgeführt, sitzen betroffen und ruhig auf den beiden Anklagebänken vor der Richterin und den drei Schöffen, im Saal teilweise die Eltern, Angehörige und Bewährungshelfer, sowie sechs Polizeibeamte, die eine ruhige Verhandlung gewährleisten sollen.

Die Richterin spielt dann die Aufzeichnungen der ÖBB-Kameras vor, die den Hergang der Prügelei auf dem Bahnsteig aus verschiedenen Kameraperspektiven zeigen, man sieht die Jugendlichen auf den Bahnsteig kommen, zum Teil laufend, dort sind drei Männer, die Kosovaren, die einer der Angeklagten „zur Rede stellen will“, weil er die drei zuvor mit seiner Ex-Freundin in Bischofshofen gesehen habe. Wer dann aller wie fest zugeschlagen hat, ist nur bei sehr genauem und mehrmaligem Hinsehen zu erkennen, ein eigener Videogutachter hat zudem festgestellt, dass das spätere Opfer beim Fall auf den Boden unglücklich mit dem Kopf aufgekommen ist, der ebenfalls angeklagte Fußtritt eines der Jugendlichen ist auf den Aufzeichnungen nicht zu sehen. (hud)

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