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Bordelle wechseln Besitzer

Nach Tod von Milieu-Größe: Tiroler Rotlicht-Szene im Umbruch

Nach dem Tod einer schillernden Milieu-Größe 2020 dürften die Karten neu gemischt werden. Ein Bordell wechselte bereits den Besitzer, drei weitere könnten folgen.

Innsbruck – Das Tiroler Rotlicht-Milieu steht offenbar vor einem Umbruch. Zumindest der legale Bereich. Wie unabhängig voneinander Rotlicht-Größen, Szene-Kenner und Anwälte berichten, sollen mehrere Betriebe vor dem Verkauf stehen. Auch Summen werden bereits genannt, die sich angeblich im deutlich zweistelligen Millionenbereich bewegen. Bei einem Etablissement ist der Wechsel der Besitzverhältnisse kein Gerücht, sondern bereits vollzogen.

Dass die Karten im Milieu in absehbarer Zeit neu gemischt werden könnten, hängt mit dem Tod des vielleicht erfolgreichsten Tiroler Bordell-Betreibers der vergangenen drei Jahrzehnte zusammen. Vor knapp drei Jahren, im Juni 2020, verlor der Unternehmer den Kampf gegen eine schwere Krankheit. Und damit die größte Bordellkette des Landes ihren Chef. Einen Betrieb übernahm mittlerweile sein Geschäftspartner, die drei anderen stehen jetzt angeblich zum Verkauf

.Rückblende: Bereits in den 70er- und 80er-Jahren machte sich der spätere Erfolgsunternehmer in der damals noch fast ausschließlich illegalen Tiroler Rotlicht-Branche einen Namen. Der legale Zweig des Gunstgewerbes bestand in diesem Zeitraum aus einem einzigen Bordell, das sich auch heute noch in der Innsbrucker Südbahnstraße befindet. Weil sich die Behörden trotz blühenden Straßenstrichs im Untergrund weigerten, weitere Betriebe zu genehmigen.

Doch dann gelang es dem verstorbenen Unternehmer zusammen mit einem Geschäftspartner, das ungeschriebene Gesetz außer Kraft zu setzen. Nach Jahrzehnten der Ablehnung sämtlicher Anträge bewilligten die Behörden ein zweites Bordell auf Tiroler Boden. Und zwar in der Nähe von Wörgl. Der 1995 eröffnete Betrieb befand sich bis zuletzt im Besitz des Geschäftsmannes. Und wurde zur Keimzelle der größten Bordellkette des Landes. 2011 expandierte der Innsbrucker ins Oberland und eröffnete zwei weitere Bordelle.

Nur ein Jahr später übernahm der Unternehmer das größte Projekt, das ursprünglich gar nicht seines war. Ein Wirt und ein weiterer Innsbrucker hatten unabhängig voneinander Konzessionen für zwei neue Bordellbetriebe im Stadtteil Rossau erhalten. Die beiden künftigen Konkurrenten beschlossen allerdings, zusammenzuarbeiten. Als der Sauna-Klub und der VIP-Klub unter dem gemeinsamen Namen Circolo Passion im Juli 2012 in der Rossau eröffnet wurden, hatte sich der Gastronom bereits aus dem Projekt verabschiedet. Der 2020 verstorbene Geschäftsmann übernahm nicht nur dessen Konzession, sondern 50 Prozent der Anteile am Doppelbordell. Damit stieg der Innsbrucker endgültig zum größten Rotlicht-Unternehmer auf Tiroler Boden auf. Später wurden VIP-Klub und Sauna-Klub durch eine weitere Abteilung ergänzt – das Laufhaus.

Die Zukunft des Gemeinschaftsprojektes war auch im Todesfall klar geregelt. Wenn ein Geschäftspartner stirbt, so hat der zweite die Möglichkeit, die Anteile von den Erben zu übernehmen. Was 2021 auch geschah – das Circolo Passion mit seinen drei „Abteilungen“ ist mittlerweile unter der alleinigen Führung des Geschäftspartners des Verstorbenen.

Doch jetzt könnten auch die drei verbliebenen Betriebe aus der Erbmasse den Besitzer wechseln. Die im Milieu kolportierten Forderungen für alle drei Bordelle liegen bei rund 20 Millionen Euro. Mit dem Kauf ist es allerdings nicht getan. Der künftige Besitzer müsste auch um neue Bewilligungen ansuchen, da die bestehenden an den vormaligen Betreiber gebunden sind. Somit hätten die Behörden im Verkaufsfall das letzte Wort.

Keine Stopptafel für Finanz

Wie schnell man als vermeintlich Unbeteiligter in das Abgabeverfahren eines anderen geraten kann, zeigt der Fall des Bordells in Reutte. Nachdem für das Finanzamt Landeck-Reutte nicht zu klären war, ob die Betreiberin des „6. Himmels“ auch noch persönlich dem Gewerbe nachgehe und diese Tätigkeit samt Abgaben verschleiere, erschien die Finanzpolizei zur Klärung bei Außerferner Bordellbesuchern auf der Arbeit und zu Hause. Diese fielen aus allen Wolken. Sie wurden befragt, mit wem konkret sie im Puff Sex hatten.


Helmut Schuchter, Vizepräsident der Kammer der Steuerberater, kann verstehen, wie delikat die Befragung gewesen sein muss. Diese verhindern könne man nicht: „Die Finanzpolizei darf dies.“ In den Fachkommentaren zur Bundesabgabenordnung sehe er keine Einschränkungen. Die Grenze der Auskunftspflicht sei mit dehnbaren Begriffen wie „Erforderlichkeit, Zumutbarkeit und Geeignetheit“ definiert. Hier seien Ermittlern keine wirklichen Grenzen gesetzt. Höchstens Kosten und Aufwand der Fahnder zu den zu erwartenden Steuereinnahmen könnten unverhältnismäßig sein. Auskunftspersonen dürften zwar die Auskunft verweigern (Zeugen nicht), aber das helfe auch nicht mehr, meint Schuchter, wenn Ermittler schon in der Haustüre stehen. (hm)

Dieser Text stammt von der Tiroler Tageszeitung/Thomas Hörmann

Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa

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