Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Wien - Die Ermittler sind sich sicher: Wolfgang Priklopil beging Selbstmord, als seine Entführung von Natascha Kampusch aufgeflogen war. Ein umstrittenes Gutachten gibt jetzt jedoch Verschwörungstheoretikern recht.
Das Gutachten von zwei österreichischen Rechtsmedizinern sei in Wien eingereicht worden, berichtete "Spiegel Online" am Dienstag. Darin heiße es, dass "der Todesfall Wolfgang Priklopil als höchst bedenklich zu bewerten und Fremdverschulden auf Basis der vorliegenden Befunde durchaus als möglich zu erachten" sei. Bei Markus Lanz spricht Natascha Kampusch über Anfeindungen und Drohungen im Netz und stellt ihr neues Buch vor.
Kampusch war 1998 als Zehnjährige auf dem Schulweg entführt und von Priklopil in einem nicht einmal sechs Quadratmeter großen Kellerverlies bei Wien eingesperrt worden. Im August 2006 gelang ihr nach achteinhalb Jahren Gefangenschaft, in der sie geschlagen und missbraucht wurde, die Flucht. Ihr Peiniger wurde am selben Tag tot aufgefunden, er war von einem Zug erfasst worden. Nach Ansicht der zuständigen Ermittler nahm sich Priklopil, der das Martyrium seines Opfers auf Video festhielt, das Leben.
Der Gerichtsmediziner im Fall Priklopil sei nicht nach den "üblichen rechtsmedizinischen Standards und üblichen Vorgangsweisen, nicht einmal (nach) denen eines durchschnittlich sorgfältigen Facharztes der Rechtsmedizin" vorgegangen, schreiben Missliwetz und Martin Grassberger laut "SpOn" in ihrem Gutachten. Wichtige Untersuchungen seien unterblieben.
Nach Ansicht von Missliwetz und Grassberger wurden den Angaben zufolge insgesamt sieben Punkte missachtet, die für eine begründete, umfassende und sorgfältige Expertise notwendig gewesen wären. Auch sei kein technisches Gutachten verfasst worden, um eine Korrelation der Verletzungen mit der Fahrzeugfront abzugleichen.