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Verfahren eingestellt

Joost Klein meldet sich nach Einstellung des ESC-Verfahrens: „Die letzten Monate waren schrecklich“

Joost Klein kann endlich aufatmen: Die Untersuchungen gegen den disqualifizierten ESC-Kandidaten sind abgeschlossen. Auf Instagram hat sich der Niederländer nun erstmals zum Fall geäußert.

Update vom 13. August: Malmö – Nachdem das Verfahren gegen Joost Klein (26) am vergangenen Montag (12. August) eingestellt wurde, meldete sich der ESC-Teilnehmer nun auf seinem Instagram-Kanal selbst zu Wort und gab seine erste Stellungnahme zu dem Fall ab. „Die letzten paar Monate waren schrecklich. Warum mussten wir so lange auf eine Antwort warten? Jeden Tag fühlte ich mich unsicher, obwohl ich die Wahrheit kannte. Es gibt keine Anklage gegen mich, denn es gab nie eine Anklage. Die Unternehmen wollen nur ihr Geld schützen, und sie haben versucht, mich als Schutzschild zu benutzen. Ein Dorf gegen die Stadt…“, so der 26-Jährige.

Erstmeldung vom 12. August: Malmö – Joost Klein (26) war einer der großen Favoriten für den diesjährigen ESC-Sieg. Wenig überraschend hatte sich der Niederländer im zweiten Halbfinale für das große Finale in am 11. Mai 2024 qualifiziert. Doch dann der Schock. Nur wenige Stunden vor dem Finale wurde Joost Klein vom „Eurovision Songcontest“ ausgeschlossen. Der Grund? Berichten zufolge soll sich der Musiker einer Frau aus der Produktion unangemessen verhalten haben. Nach der Anzeige des mutmaßlichen Opfers wurden Zeugen befragt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Jetzt die überraschende Wendung in dem Fall.

Joost Klein nach ESC-Eklat disqualifiziert: Staatsanwalt sorgt für Paukenschlag

Seine Fans unterstützen ihn damals aber weiterhin, streamten seinen ESC-Song „Europapa“, sodass er sogar erfolgreicher wurde als der Sieger-Song. Auch einige Promis stellten sich hinter ihn. Marijke Amado (70) solidarisierte sich nach seiner ESC-Disqualifizierung mit Joost Klein. Jetzt ist das Urteil da. Denn wie die schwedische Staatsanwaltschaft am Montag (12. August 2024) bekannt gab, seien die Untersuchungen gegen Joost Klein abgeschlossen.

„Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Mann eine Bewegung machte, die die Filmkamera der Frau traf. Der Ablauf der Ereignisse war schnell und wurde von den Zeugen des Vorfalls unterschiedlich wahrgenommen“, heißt es in dem Bericht. Laut Oberstaatsanwalt Fredrik Jönsson konnte daher nicht bewiesen werden, „dass die Tat ernsthafte Angst auslösen konnte oder dass der Mann eine solche Absicht hatte.“

Freispruch nach ESC-Eklat: Joost Klein hat noch nicht öffentlich reagiert

Eigentlich hätte der Prozess schon Anfang Juni starten sollen. Aber Joost Klein beantragte die Durchführung neuer Zeugenbefragungen. Deshalb das späte Urteil. Seine Anwälte hätten aber schon im Mai mit einem Freispruch gerechnet. Der Musiker selbst hat sich noch nicht zu dem Urteil geäußert. In seinen Instagram-Storys findet man lediglich ein lustiges Video von tanzenden Hunden. Doch Joost Klein hat schon vor mehreren Wochen angedeutet, dass er im nächsten Jahr nochmal beim ESC antreten will. Offiziell ist das aber noch nicht.

Joost Klein nach ESC-Eklat disqualifiziert: Staatsanwalt sorgt für Paukenschlag

Apropos: Im kommenden Jahr findet der Eurovision Song Contest in der Schweiz statt. Welche Stadt das hochkarätige Event veranstalten darf, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Verwendete Quellen: Eurovision Song Contest, musikwoche.de, aklagare.se, esc-kompakt.de

Rubriklistenbild: © IMAGO/TT

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