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Verteidiger gegen Bochum gesperrt

Unterschied zu Karazor: DFB weist Eintracht-Einspruch zurück

Der Widerspruch von Eintracht Frankfurt gegen die Sperre von Arthur Theate ist erfolglos. Der DFB erkennt keinen offenkundigen Fehler.

Frankfurt – In der Partie zwischen Union Berlin und Eintracht Frankfurt (1:1) zeigten sich beide Teams unzufrieden mit der Performance des Schiedsrichters Harm Osmers. Die Berliner äußerten ihren Unmut über die kurze Nachspielzeit und einen aberkannten vermeintlichen Siegtreffer, während die Frankfurter sich über eine Gelb-Rote Karte für ihren Verteidiger Arthur Theate beschwerten. Die Eintracht legte daraufhin sogar Protest ein.

Theate hatte in der 77. Spielminute seinen Kontrahenten András Schäfer zu Fall gebracht, doch nach Ansicht der SGE war der Belgier zuvor selbst von Tim Skarke gefoult worden und daher nicht für sein vermeintlich hartes Einsteigen gegen Schäfer verantwortlich. Der DFB folgte dieser Argumentation jedoch nicht, sein Sportgericht wies den Einspruch der Eintracht im Namen von Theate zurück.

Der DFB sieht keinen „offensichtlichen Irrtum“ zu Lasten von Theate

„Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist. Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung. Das ist hier, anders als im Fall des Stuttgarter Spielers Karazor, nicht der Fall“, so Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, zur Begründung.

Arthur Theate verstand nach seinem Platzverweis in Berlin die Welt nicht mehr.

Der VfB Stuttgart hatte nach einer Gelb-Roten Karte für Atakan Karazor erfolgreich Widerspruch eingelegt, da der Mittelfeldspieler selbst vom Wolfsburger Maximilian Arnold gefoult worden war, Schiedsrichter Sven Jablonski dennoch den VfB-Spieler mit Gelb-Rot bestraft hatte. Nach Ansicht des DFB lag hier ein glasklarer Fehler vor, was bei Theate nicht der Fall gewesen sei.

Der Unterschied zum Fall Atakan Karazor

„Von einem offensichtlichen Irrtum gehen nationale und internationale Sportrechtsprechung nur dann aus, wenn für jedermann sichtbar ist, dass eine Spielerverwechselung vorgelegen hatte oder es zwischen Spieler und Gegenspieler keinerlei Kontakt gegeben und sich der betroffene Spieler auch sonst nicht sportwidrig verhalten hatte“, erläuterte Oberholz.

Die Beurteilung von Osmers im Spielbericht und bei einer etwaigen Befragung durch den DFB dürfte eine entscheidende Rolle gespielt haben. Jablonski hatte seinen Fehler nach dem Spiel zwischen Stuttgart und Wolfsburg zugegeben, während Osmers sich offenbar nicht so klar positioniert hat.

Eintracht Frankfurt und Theate haben nun die Möglichkeit, beim DFB-Sportgericht erneuten Einspruch gegen die Verwerfungsentscheidung einzulegen. Die Chancen auf Erfolg sind jedoch sehr gering. Besonders ärgerlich für die SGE ist, dass mit dem Rechtsverteidiger Rasmus Kristensen ein weiterer wichtiger Abwehrspieler ausfällt. Theate darf zwar im DFB-Pokal gegen Borussia Mönchengladbach mitwirken, fehlt aber in der Bundesliga gegen den VfL Bochum.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Sebastian Räppold/Matthias Koch

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