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Neuer Keeper
BVB landet wohl Überraschungstransfer – er stand bei Bundesliga-Skandal im Mittelpunkt
Borussia Dortmund verstärkt sich offenbar auf der Torhüterposition. Der BVB holt laut einem Medienbericht einen Keeper von einem Bundesliga-Absteiger.
Dortmund – Borussia Dortmund sorgt auf dem Transfermarkt für eine echte Überraschung: Der BVB verpflichtet wohl Patrick Drewes vom VfL Bochum. Das berichten die Ruhr Nachrichten exklusiv. Der 32-jährige Torhüter wechselt demnach vom Bundesliga-Absteiger an die Strobelallee und erhält einen Vertrag bis 2027. Damit reagiert der BVB auf den Abgang von Marcel Lotka und verstärkt seine Torhüterposition.
Drewes als neue Nummer drei beim BVB
Patrick Drewes soll beim BVB die Rolle der dritten Torhüteroption übernehmen. Hinter Stammkeeper Gregor Kobel (27) und seinem Stellvertreter Alexander Meyer (34) wird der erfahrene Schlussmann künftig als Backup fungieren.
Anders als sein Vorgänger Marcel Lotka ist Drewes jedoch ausschließlich für die Profimannschaft vorgesehen und wird nicht bei der zweiten Mannschaft zum Einsatz kommen.
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BVB-Transfer stand letztes Jahr bei Skandalspiel im Mittelpunkt
Patrick Drewes stand im Mittelpunkt des wohl größten Bundesliga-Skandals des Jahres 2024. Am 14. Dezember wurde das Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum von einem Zwischenfall überschattet.
In der Nachspielzeit der Partie, die 1:1 stand, wurde Drewes von einem aus der Union-Fankurve geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. Der Torhüter ging zu Boden und konnte das Spiel nicht fortsetzen. Nach einer langen Unterbrechung wurde die Partie zwar beendet, doch Bochum legte sofort Protest gegen die Wertung ein.
Der Vorfall hatte weitreichende juristische Konsequenzen. Das DFB-Sportgericht wertete das ursprünglich 1:1 beendete Spiel nachträglich mit 0:2 für Bochum. Union Berlin ging gegen dieses Urteil in Berufung, scheiterte jedoch auch vor dem DFB-Bundesgericht.
Drewes musste nach dem Feuerzeugwurf mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus. Der Mannschaftsarzt des VfL diagnostizierte zunächst den Verdacht auf ein leichtes Schädelhirntrauma. Das DFB-Sportgericht sah es als erwiesen an, dass der Torhüter in seiner Spielfähigkeit eingeschränkt war und sprach von einem „quasi Spielabbruch“. (kk)