Zuletzt in Aalen tätig
Wegen Beleidigung und Falschaussage: Mega-Sperre für Ex-Burghauser Uwe Wolf
Das Sportgericht des DFB hat den Ex-Burghausen-Trainer Uwe Wolf wegen unsportlichen Verhaltens in mehreren Fällen mit einer Sperre von sieben Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Wolf war aufgrund der Vorfälle vom VfR Aalen entlassen worden.
Frankfurt - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Uwe Wolf, bis zum 17. Februar 2022 Trainer des Südwest-Regionalligisten VfR Aalen, wegen eines unsportlichen Verhaltens in drei Fällen mit einer Sperre von sieben Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Bewährung bis Ende 2023
Der Beginn der Sperre wird rückwirkend auf den 17. Februar 2022 festgelegt. Ab dem 1. Juli 2022 wird der verbleibende Rest der Sperre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit endet am 31. Dezember 2023. Wolf hatte sich am 28. September 2021 im Regionalligaspiel beim VfB Stuttgart II beleidigend gegenüber Zuschauern der Heimmannschaft geäußert und verhalten.
Darüber hinaus hatte Wolf im Regionalligaspiel beim FC Homburg am 9. Oktober 2021, als ein Innenraumverbot für ihn bestand, gegen die mit dem Innenraumverbot einhergehende Kontaktsperre mit der Mannschaft verstoßen. Im Vorfeld der daraus resultierenden Sportgerichtsverhandlung am 7. Dezember 2021 hatte Wolf zudem versucht, einen seiner Spieler vor dessen Zeugenaussage zu beeinflussen. Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
PM DFB