Bis zu 100 Euro Gebühr
Vorsicht, Kassenpatienten: Ärzte verlangen hohe Strafen für Terminabsagen
Sollten Arzttermine nicht eingehalten werden können, ist es ratsam, diese zu stornieren. Wenn dies unterlassen wird, plädieren Ärzte für empfindliche Strafen.
Hamm – Für viele Patienten ist es mittlerweile überaus schwer, einen zeitnahen Termin bei ihrem Arzt zu bekommen. Kann dieser dann nicht wahrgenommen werden, ist es besonders ärgerlich. Sagen Sie den Termin nicht ab, sollte es laut Ärzten zu Strafen kommen.
Strafen für geplatzte Termine: Ärzte fordern Ausfallgebühr
In der Regel sind Ausfallhonorare für Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine nur in Ausnahmefällen zulässig, schreibt die Verbraucherzentrale. Der Sprecher des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske, forderte jetzt konsequente Strafgebühren: „Es ist nicht mehr zu akzeptieren, dass Patienten Termine verbindlich vereinbaren und diese nicht wahrnehmen“, sagte er gegenüber BILD.
Problematisch sei laut Maske, dass durch jene Kassenpatienten andere Menschen nicht an dringend benötigte Termine kommen würden. „Um Patienten dafür zu sensibilisieren, wäre ein Ausfallhonorar von bis zu 100 Euro, je nach Länge des vorgesehenen Termins, erforderlich“, forderte er.
Nicht abgesagte Arzttermine: Zwischen zehn und 100 Euro Strafe im Gespräch
Rund zehn bis 20 Prozent der gebuchten Arzttermine würden mittlerweile nicht mehr wahrgenommen, gab Andreas Gassen dazu an. Er ist Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Eine Ausfallgebühr von 100 Euro würde Gassen als zu hoch ansehen, er befürwortete aber eine Strafe von zehn bis 20 Euro, „die heutzutage in fast allen Lebensbereichen üblich ist“.
Diese Gebühr sei aber nicht direkt von den Patienten zu bezahlen. Stattdessen sollten die Krankenkassen für die verpassten Termine aufkommen. Bereits seit Längerem halten sich die Diskussionen über eine Ausfallgebühr. Auch in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD sind sie ein Thema.
Mit einem neuen System soll es Kassenpatienten möglich sein, leichter an Facharzttermine zu gelangen. Bereits jetzt sollten Arzttermine frühzeitig abgesagt werden, damit diese neu vergeben werden können. Dann müssten auch mit einer neuen Regelung keine Gebühren gezahlt werden. Ist durch einen nicht wahrgenommenen Termin ein Verdienstausfall entstanden, können Gerichte auch jetzt für eine Ausfallgebühr entscheiden – das geschieht laut Verbraucherzentrale allerdings aktuell nur in den seltensten Fällen: „Ausfallhonorare von Arztpraxen für verpasste oder abgesagte Arzttermine sind nur in Ausnahmefällen zulässig“, heißt es dort. (rd/dpa)
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