Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Was passiert mit meinen Daten?

Verbraucherschützerin rät: „Frühzeitig um den digitalen Nachlass kümmern”

Porträtbild einer Frau und Webseite von Facebook
+
Um den Umgang mit dem digitalen Nachlass zu erleichtern, sollte man laut Verbraucherschützerin Tatjana Halm eine Übersicht all seiner Accounts erstellen und einen Nachlasskontakt bestimmen.

Verträge, Rechnungen, Online-Accounts: Unser Alltag spielt sich zunehmend in der digitalen Welt ab. Doch was passiert, wenn jemand stirbt? Wie können Erben auf wichtige Vertragsunterlagen oder Cloud-Dienste zugreifen? Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, hat einige Fragen zum Thema „Digitaler Nachlass” beantwortet.

E-Mail-Adressen, Social-Media-Accounts oder Online-Banking-Konten: Unmengen an Daten bilden die digitale Identität eines Menschen. Ein Verstorbener existiert somit digital noch über seinen Tod hinaus. Daher ist die Pflege des digitalen Nachlasses mit ein wenig Aufwand verbunden, aber auch sehr wichtig.

Frau Halm, was passiert mit den digitalen Daten, wenn jemand stirbt?

Tatjana Halm: Grundsätzlich werden die Daten von Online-Accounts wie geerbte Gegenstände behandelt. Für Hinterbliebene heißt das, sie übernehmen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das bedeutet, sie können auf alle Daten zugreifen, müssen sich aber auch um die Kündigung laufender Abonnements kümmern. Deshalb ist es so wichtig, dass der eigene digitale Nachlass bereits im Voraus geklärt wird.

Können Hinterbliebene einfach auf die Daten zugreifen?

Tatjana Halm: Nach dem Tod bleiben die Daten, also Verträge, Kommunikation in E-Mails und Messaging-Diensten oder Fotos des Verstorbenen in der Cloud beim jeweiligen Anbieter. Erben haben unter Vorlage des Erbscheins das Recht, die Herausgabe der Daten oder die Löschung des Accounts zu verlangen. Dafür müssen die Hinterbliebenen aber erst einmal wissen, wo der Verstorbene überall Konten hatte.

Wie regelt man seinen digitalen Nachlass am besten?

Tatjana Halm: Um Erben den Umgang mit dem digitalen Nachlass zu erleichtern, sollte man eine Übersicht aller Accounts erstellen - inklusive Benutzernamen und Passwörtern. Das kann ein handschriftliches oder getipptes Dokument sein. Die Verbraucherzentralen bieten dafür eine Mustervorlage an. Als digitale Lösung kann ein Passwortmanager verwendet werden. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einen USB-Stick verwenden, sollten sie darauf achten, dass dieser nicht verschlüsselt ist. Erben können sonst nicht darauf zugreifen. Ich würde unbedingt empfehlen, die Liste aller Accounts, den USB-Stick oder einzelne wichtige Zugangsdaten in einem Tresor oder Bankschließfach zu verwahren. Zusätzlich ist es ratsam, eine vertraute Person mittels einer Vollmacht als digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen. Diese muss sich dann um das digitale Erbe kümmern. Viele digitale Dienstleister wie beispielsweise Google oder Facebook bieten in ihren Einstellungen schon die Möglichkeit, einen Verwalter zu benennen.

Sollte man kommerzielle Anbieter mit der Verwaltung des digitalen Nachlasses beauftragen?

Tatjana Halm: Es gibt einige Anbieter, die solche Services zur Verfügung stellen. Die Sicherheit und Seriosität dieser Dienstleister lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Verbrauchern muss klar sein, dass auf diese Weise viele persönliche Daten an Unbefugte oder ins Ausland gelangen können. Wer sich für diesen Service interessiert, sollte sich vorab eine genaue Übersicht über Leistungen und Kosten geben lassen. Auf keinen Fall dürfen Verbraucher ihre Passwörter an Unternehmen geben. Auch elektronische Geräte wie Computer, Tablets oder Smartphones gibt man besser nicht bei kommerziellen Anbietern ab, um den digitalen Nachlass untersuchen zu lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, jemanden aus dem privaten Umfeld zu bestimmen.

as/Verbraucherzentrale

Regelmäßig informiert unser Verbraucher-Newsletter über alle wichtigen Themen aus Leben, Technik, Beruf und Alltag, dazu gibt es hilfreiche Tipps von Experten.

Jetzt anmelden und nichts mehr verpassen!

Kommentare