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Dauerthema Bürgergeld

Uneinheitliche Vorgaben für die Übernahme der Wohnkosten bei Bürgergeld-Empfängern stoßen auf Kritik

Das Bürgergeld deckt die Wohnkosten – allerdings gelten nach der Karenzzeit strikte Regeln. Eine Expertin bemängelt die uneinheitlichen Angemessenheitskriterien.

Berlin – Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde eine einjährige Karenzzeit für Unterkunfts- und Heizkosten beschlossen. Diese Regelung ermöglicht es Betroffenen, ihre tatsächlichen Wohnkosten erstattet zu bekommen, ohne dass sofortige Angemessenheitsprüfungen erfolgen. „Während der Karenzzeit werden die Wohn- und Heizkosten in voller Höhe übernommen“, erklärt Claudia Theesfeld-Betten im aktuellen Themenheft „Zwei Jahre Bürgergeld in der Praxis“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V..

Nach Ablauf dieser Frist greifen jedoch strenge Vorgaben. Dann wird geprüft, ob die Miete den kommunalen Angemessenheitsgrenzen entspricht. „Die Angemessenheit wird nach den jeweiligen kommunalen Richtlinien bemessen“, so Theesfeld-Betten. Diese Richtwerte basieren auf regionalen Mietspiegeln und anderen Berechnungsgrundlagen, die jedoch nicht einheitlich festgelegt sind.

Strenge Angemessenheitskriterien nach Ablauf der Bürgergeld-Karenzzeit erschweren die Wohnkostenerstattung von Empfängern.

Die Karenzzeit schützt vor sofortigem Wohnungsverlust: Was zählt als angemessene Miete?

Die Definition der „angemessenen“ Wohnkosten sorgt immer wieder für Diskussionen. Laut Theesfeld-Betten bestimmt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), dass die Miete sich am unteren Marktsegment orientieren muss: „Die Wohnung darf keinen gehobenen Wohnstandard haben und muss grundlegenden Bedürfnissen genügen.“

Die Kommunen haben dabei weitgehende Entscheidungsfreiheit, was zu erheblichen Unterschieden führt. „Die von den Kommunen erstellten Mietrichtwerte sind oft umstritten und werden regelmäßig von Gerichten als fehlerhaft zurückgewiesen“, stellt Theesfeld-Betten fest. Falls kein rechtskonformes Konzept vorliegt, greifen stattdessen die Werte aus der aktuellen Wohngeldtabelle plus zehn Prozent Zuschlag. „Für viele Leistungsberechtigte bleibt unklar, ob ihre Wohnkosten weiterhin übernommen werden, was zu Unsicherheit und Belastung führt.“

Leistungen beim Bürgergeld: Kostensenkungsmaßnahmen und mögliche Härtefälle

Wer nach der Karenzzeit eine Miete zahlt, die über den festgelegten Grenzen liegt, erhält eine Aufforderung zur Kostensenkung. Dies bedeutet entweder einen Wohnungswechsel oder eine anderweitige Reduzierung der Mietkosten. „In besonderen Härtefällen kann die höhere Miete weiter übernommen werden“, erläutert Theesfeld-Betten. Betroffene müssen jedoch belegen, dass sie sich „hinreichend und konstant um eine angemessene Wohnung bemüht haben“. Diese Pflicht kann besonders in Ballungsgebieten problematisch sein, wo günstiger Wohnraum knapp ist. „Menschen geraten in die Situation, ständig neue Wohnungen suchen zu müssen, die sie oft gar nicht finden“, so Theesfeld-Betten weiter.

Die Frage, was als angemessene Wohnkosten gilt, ist ein Dauerstreitthema. Laut Theesfeld-Betten orientiert sich die Angemessenheit an der sogenannten Produkttheorie des Bundessozialgerichts (BSG).

Definition „Produkttheorie“

Die Produkttheorie dient als eine Berechnungsmethode zur Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Sozialrecht. Sie besagt, dass die Wohnkosten dann als angemessen gelten, wenn das Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem Quadratmeterpreis nicht überschritten wird. Dabei wird die tatsächliche Wohnungsgröße nicht isoliert betrachtet, sondern nur der resultierende Gesamtmietpreis. Dies ermöglicht beispielsweise, eine kleinere, aber teurere Wohnung zu wählen, solange die Gesamtmiete im angemessenen Rahmen bleibt. Grundlage für die Berechnung ist die Bruttokaltmiete (Miete inklusive kalter Nebenkosten).

Quelle: Haufe.de

Ein weiteres Problem ist die fehlende langfristige Sicherheit: Selbst wenn eine unangemessen hohe Miete zeitweise weitergezahlt wird, bleibt die Verpflichtung zur Wohnungssuche bestehen. „Die abstrakten Angemessenheitskriterien der Kommunen erschweren es Bürgergeld-Empfänger*innen, ihre Wohnsituation langfristig zu stabilisieren“, erklärt Theesfeld-Betten.

Bundesrechnungshof bemängelt unklare Vorgaben: Aktuell kein schlüssiges Konzept

Auch der Bundesrechnungshof sieht in seinem Bericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom September 2024 Defizite bei der aktuellen Regelung. „Die größte Herausforderung liegt für die kommunalen Träger in der Erarbeitung eines ‚schlüssigen Konzepts‘ für den jeweiligen Vergleichsraum“, heißt es in der Stellungnahme. Zwar gebe es durch das Bundessozialgericht vorgegebene Kriterien, dennoch weichen die Berechnungsmethoden regional stark voneinander ab.

Das BMAS sieht keinen dringenden Handlungsbedarf für eine bundeseinheitliche Regelung, da es die bestehenden rechtlichen Vorgaben als ausreichend betrachtet. Dennoch sei das Ministerium mit den Ländern in Gesprächen über mögliche Anpassungen. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass Bürgergeld-Beziehende je nach Wohnort mit stark unterschiedlichen Mietobergrenzen konfrontiert sind. Besonders in Städten mit hoher Nachfrage nach Wohnraum erschwere dies die Situation der Betroffenen erheblich. (ls)

Rubriklistenbild: ©  IMAGO / Bihlmayerfotografie

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