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Kleine Änderung, große Wirkung

Schärfere Nachweispflichten für Bürgergeld-Empfänger sorgen für Kritik

Ein bisher nur stichprobenartig vom Jobcenter geforderter Nachweis ist für Bürgergeld-Empfänger jetzt Pflicht. Kritiker warnen vor einem Machtgefälle.

Frankfurt – In Deutschland stehen Bezieher von Bürgergeld – das bald zur neuen Grundsicherung werden soll – vor einer verschärften Regelung: Sobald der Bewilligungszeitraum endet und ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt wird, müssen die Kontoauszüge der letzten drei Monate dem Jobcenter vorgelegt werden. Kritiker betrachten die Maßnahme als negative Entwicklung.

Jobcenter verlangt vollständigen Nachweis für Konten – diese Ausnahmen gelten

Früher fragten die Jobcenter nur stichprobenartig nach Kontoauszügen. Seit 2023 hat sich dies jedoch geändert. Mit der Bürgergeld-Einführung hat die Bundesagentur für Arbeit die Vorlagepflicht als Standard festgelegt. Kontoauszüge für drei Monate müssen nun regelmäßig eingereicht werden. Diese Regelung gilt sowohl für den Erst- als auch für den Weiterbewilligungsantrag, wie in § 60 Absatz 1 Nr. 3 SGB I festgelegt. Abweichungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei jahrelang unverändertem Leistungsbezug oder kurz vor Rentenbeginn.

Das Jobcenter verlangt für die Weiterbewilligung des Bürgergelds von nun an die Übermittlung von Kontoauszügen. (Symbolbild)

Das im April 2025 neu eingeführte Formular für den Weiterbewilligungsantrag erfordert vollständige Nachweise für alle Konten der Haushaltsmitglieder, berichtet gegen-hartz.de. Die Vorlagepflicht bedeutet jedoch keine vollständige Offenlegung. Sensible Daten, wie Parteispenden oder Religionszugehörigkeit, dürfen gemäß Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschwärzt werden. Nicht geschwärzt werden dürfen hingegen Haben-Buchungen, Kontostände und Zweckzeilen von Einnahmen. Diese Regelung soll den Datenschutz wahren und gleichzeitig Transparenz für das Jobcenter sicherstellen.

Nachweispflicht beim Jobcenter: Diese Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung

Wenn Bürgergeldempfänger die Kontoauszüge nicht oder unvollständig einreichen, kann das Jobcenter gemäß § 66 SGB I die Leistungen versagen oder einstellen. Auch ein unvollständiger Antrag kann dazu führen, dass Leistungen wegen fehlender Mitwirkung vollständig versagt werden. Diese strengen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle relevanten Informationen für die Anspruchsprüfung vorliegen. Im Online-Antrag sei die Option laut gegen-hartz.de so gestaltet, dass der Antrag erst mit dem Hochladen der erforderlichen Nachweise abgesendet werden kann.

Experte warnt vor Machtgefälle zwischen Amt und Empfängern

Die erweiterte Kontrolle stößt auf Kritik. Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte für gegen-hartz.de, kritisiert den Routine-Check und sieht ein verschärftes Machtgefälle zwischen Amt und Leistungsempfängern. Während Steuerhinterziehung im großen Stil selten sofortige Konsequenzen habe, müssten die Ärmsten jede Einnahme einzeln nachweisen, so der Experte. Trotz der Kritik ist ein Ende der verschärften Praxis nicht in Sicht. Die elektronische Akte des Jobcenters erleichtert den Datenabgleich und macht die Kontrolle effizienter.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen betont, dass bei selbständigen Leistungsbeziehern auch ein längerer Zeitraum als Nachweis gerechtfertigt sein kann. Zudem darf das Jobcenter bei allen Beziehern auch Kopien und Scans der Kontoauszüge anfertigen. (diase/bk)

Rubriklistenbild: © Elke Münzel/IMAGO

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