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Rentenzuschlag steigt: Millionen Rentner bekommen ab sofort mehr Geld
Gute Nachricht für Rentner: Nicht nur die Rente selber, sondern auch der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner steigt ab Juli 2025.
Deutschland – Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren aktuell von einer wichtigen Änderung: Der Zuschlag für Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente (EW-Rente) beziehen, steigt. Berechtigte erhalten daher Mitte Juli mehr Geld ausgezahlt.
Rentenzuschlag steigt: So viel mehr Geld bekommen Rentner jetzt
Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, steigt der Zuschlag ab 1. Juli 2025 im gleichen Verhältnis wie sich der aktuelle Rentenwert ändert. Da der *Rentenwert von 39,32 Euro im Juli 2025 um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro erhöht wurde, steigt auch der Zuschlag zur EW-Rente um diesen Prozentsatz. Insgesamt drei Millionen Rentner profitieren also gleich doppelt.
Was das konkret für Rentner bedeutet, zeigt folgendes Rechenbeispiel:
- Ausgangswert: Ein Rentner erhält einen monatlichen Rentenzuschlag von 100 Euro (Stand: Juni 2025).
- Anpassungssatz: Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 beträgt 3,74 Prozent.
- Berechnung: Der neue Zuschlag berechnet sich dann wie folgt: 100 Euro x 1,0374 = 103,74 Euro.
- Ergebnis: Der Rentenzuschlag erhöht sich somit auf 103,74 Euro.
Betrug der monatliche Rentenzuschlag bisher hingegen lediglich 50 Euro, erhöht sich dieser jetzt auf 51,87 Euro (50 Euro x 1,0374).
*Rentenwert – was ist das?
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag in Euro, der einem Rentenpunkt entspricht. Er zeigt, wie viel eine monatliche Rente ausmacht, wenn man ein Jahr lang Beiträge als Durchschnittsverdiener gezahlt hat. Der Rentenwert wird jährlich angepasst, um die Renten an die Lohnentwicklung anzugleichen. Er ist ein zentraler Faktor bei der Berechnung der gesetzlichen Rente. Seit Juli 2025 beträgt der Rentenwert einheitlich 40,79 Euro in ganz Deutschland.
Quellen: Gabler Wirtschaftslexikon und Deutsche Rentenversicherung
Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten steigt – wer davon profitiert
Der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten ist ein zusätzlicher Betrag, der bestimmten Rentnergruppen in Deutschland gezahlt wird. Er richtet sich an Rentner, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten haben. Auch Folgerenten, wie Alters- oder Hinterbliebenenrenten, die direkt an eine solche Erwerbsminderungsrente anschließen, profitieren davon (mehr Renten-News auf RUHR24).
Die Höhe des Zuschlags hängt dabei vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab:
- 7,5 Prozent Zuschlag erhalten Personen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat.
- 4,5 Prozent Zuschlag gibt es für Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen haben.
Der Zuschlag wird seit Juli 2024 automatisch und ohne Antrag gezahlt. Die Auszahlung erfolgt zunächst getrennt von der regulären Rente und ist auf dem Kontoauszug als „Rentenzuschlag“ erkennbar.
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Die Zahlung des erhöhten Zuschlags erfolgt zwischen dem 10. und 20. Juli 2025. Alle Berechtigten erhalten laut DRV eine gesonderte Mitteilung über die Anpassung.
Bis einschließlich November 2025 zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag weiterhin separat von der Rente aus. Ab Dezember 2025 ändert sich das Verfahren: Dann überweist sie den Zuschlag gemeinsam mit der regulären Rente in einer Summe.