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Nächste Renten-Änderung steht fest – Rentner profitieren von hohen Zuschlägen
Die neue Aktivrente belohnt arbeitende Senioren monatlich mit 2.000 Euro steuerfrei. Zusätzlich erhalten sie einen dauerhaften Rentenzuschlag.
Dortmund – Die künftige Bundesregierung aus CDU und SPD plant tiefgreifende Änderungen im Rentensystem. Während parallel die neue Frühstart-Rente für Kinder ab sechs Jahren vorgestellt wurde, richtet sich die sogenannte Aktivrente gezielt an Menschen im Rentenalter. Das Konzept soll freiwilliges Weiterarbeiten im Rentenalter finanziell attraktiver gestalten.
Renten-Änderung: Millionen Rentner profitieren von hohen Zuschlägen
Laut Koalitionsvertrag sollen Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiter erwerbstätig bleiben, künftig monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Verbleib älterer Arbeitskräfte im Arbeitsmarkt zu fördern. Die Aktivrente stellt einen Baustein im Umgang mit dem demografischen Wandel dar.
Der bereits existierende Rentenzuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat des späteren Rentenbeginns soll weiterhin bestehen bleiben. Dies bedeutet: Wer ein Jahr länger arbeitet und den Rentenbezug aufschiebt, erhält später eine um 6 Prozent höhere monatliche Rente – zusätzlich zum steuerfreien Einkommen während dieser Zeit.
Renten-Änderung von CDU und SPD: Die Kernpunkte der Aktivrente im Überblick
Das Konzept der Aktivrente umfasst drei zentrale Komponenten:
- Steuerfreier Hinzuverdienst bis zu 2.000 Euro monatlich für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben
- Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots, was die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtern soll
- Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten auch bei der Hinterbliebenenrente und der Grundsicherung im Alter
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Große Renten-Änderung: Steuerlicher Vorteil durch die Aktivrente
Der reguläre Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird 2026 voraussichtlich bei 12.348 Euro jährlich (1.029 Euro monatlich) liegen. Dieser gilt für alle Steuerpflichtigen. Mit der besonderen steuerfreien Summe von 2.000 Euro monatlich könnten Rentner künftig also 971 Euro mehr als andere Arbeitnehmer steuerfrei erhalten.
Die geplante Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots ermöglicht es Rentnern, zum bisherigen Arbeitgeber zurückzukehren. Bislang war dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mit der Änderung können ältere Arbeitnehmer nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler entscheiden, ob und wie sie ihre Berufstätigkeit fortsetzen möchten.
Zusätzlich sollen laut Koalitionsvertrag die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente verbessert werden. Für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung sollen ebenfalls bessere Zuverdienstoptionen geprüft werden.