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Änderung bei der Steuererklärung
Pendlerpauschale wird erhöht: Mit so viel mehr Geld können Sie konkret rechnen
Der Koalitionsvertrag sieht eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026 vor. Besonders für Arbeitnehmer mit kurzen Arbeitswegen ist das eine Entlastung.
München — Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann sich freuen: Ab 2026 soll die Pendlerpauschale steigen. Das sieht der neue Koalitionsvertrag von Union und SPD vor. Das dürfte vielen Arbeitnehmern zugutekommen.
Steuerentlastung ab 2026 – Pendlerpauschale steigt um 8 Cent
Die Pendlerpauschale, offiziell auch Entfernungspauschale genannt, ermöglicht Berufstätigen, ihre Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob man mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Bus und Bahn unterwegs ist. Laut dem Statistischen Bundesamt machten im Jahr 2020 rund 13,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland von dieser Regelung Gebrauch.
Derzeit gelten zwei unterschiedliche Sätze: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit beträgt die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer werden seit 2022 38 Cent pro Kilometer angerechnet.
Ab kommendem Jahr soll diese Unterscheidung wegfallen. Dann soll einheitlich ab dem ersten Kilometer ein Satz von 38 Cent pro Kilometer gelten. Das bedeutet: Für die ersten 20 Kilometer steigt die Pauschale um 8 Cent.
Erhöhung der Pendlerpauschale: Mit so viel mehr Geld können Sie konkret rechnen
Jeder Arbeitnehmer, der von der Wohnung zum Arbeitsplatz geht oder fährt, hat das Recht diese Pauschale geltend zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsweg zu Fuß, mit der Bahn oder dem Fahrrad zurückgelegt wird. Auch ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, ist irrelevant.
Die Pauschale errechnet sich aus der Anzahl der Tage, an denen gependelt wurde und der Entfernung des Arbeitsweges. Wer zum Beispiel an 220 Arbeitstagen im Jahr jeweils 20 Kilometer zur Arbeit fährt, profitiert von der Erhöhung mit insgesamt 352 Euro mehr an Fahrtkosten, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1230 Euro pro Jahr angerechnet, ganz ohne Nachweise. Wer mit seinen Ausgaben darüber liegt, muss diese Kosten belegen. (jus)