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Änderung bei der Steuererklärung

Pendlerpauschale wird erhöht: Mit so viel mehr Geld können Sie konkret rechnen

Der Koalitionsvertrag sieht eine Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2026 vor. Besonders für Arbeitnehmer mit kurzen Arbeitswegen ist das eine Entlastung.

München — Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann sich freuen: Ab 2026 soll die Pendlerpauschale steigen. Das sieht der neue Koalitionsvertrag von Union und SPD vor. Das dürfte vielen Arbeitnehmern zugutekommen.

Steuerentlastung ab 2026 – Pendlerpauschale steigt um 8 Cent

Die Pendlerpauschale, offiziell auch Entfernungspauschale genannt, ermöglicht Berufstätigen, ihre Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es egal, ob man mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Bus und Bahn unterwegs ist. Laut dem Statistischen Bundesamt machten im Jahr 2020 rund 13,8 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland von dieser Regelung Gebrauch.

Derzeit gelten zwei unterschiedliche Sätze: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit beträgt die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer werden seit 2022 38 Cent pro Kilometer angerechnet.

Pendler können ab 2026 mehr Fahrtkosten steuerlich geltend machen. (Symbolbild)

Ab kommendem Jahr soll diese Unterscheidung wegfallen. Dann soll einheitlich ab dem ersten Kilometer ein Satz von 38 Cent pro Kilometer gelten. Das bedeutet: Für die ersten 20 Kilometer steigt die Pauschale um 8 Cent.

Erhöhung der Pendlerpauschale: Mit so viel mehr Geld können Sie konkret rechnen

Jeder Arbeitnehmer, der von der Wohnung zum Arbeitsplatz geht oder fährt, hat das Recht diese Pauschale geltend zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsweg zu Fuß, mit der Bahn oder dem Fahrrad zurückgelegt wird. Auch ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, ist irrelevant.

Die Pauschale errechnet sich aus der Anzahl der Tage, an denen gependelt wurde und der Entfernung des Arbeitsweges. Wer zum Beispiel an 220 Arbeitstagen im Jahr jeweils 20 Kilometer zur Arbeit fährt, profitiert von der Erhöhung mit insgesamt 352 Euro mehr an Fahrtkosten, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Zeitraum Pauschale pro Kilometer (bis 20 KM) Steuerliche Entlastung
2025 0,30 Euro 220 Tage × 20 km × 0,30 € = 1320 €
Ab 2026 0,38 Euro 220 Tage × 20 km × 0,38 € = 1.672 €

Die Entfernungspauschale wird in der Steuererklärung unter Werbungskosten angegeben. Zu diesen zählen alle beruflich bedingten Ausgaben, also auch etwa Arbeitsmittel, Fortbildungen oder berufsbedingte Umzüge.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1230 Euro pro Jahr angerechnet, ganz ohne Nachweise. Wer mit seinen Ausgaben darüber liegt, muss diese Kosten belegen. (jus)

Rubriklistenbild: © Rupert Oberh/Imago

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