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Neues Gesetz für Camper

Neues Gesetz für Camper: Fast eine Million Fahrer betroffen

Vier Jahre lang gab es Unsicherheit unter Camping-Fans, nun wurde aus einer Empfehlung ein Gesetz. Viele Camper müssen daher bald eine Prüfung bestehen.

München – Ein neues Gesetz sorgt dafür, dass zahlreiche Autofahrer ihre Fahrzeuge künftig deutlich häufiger überprüfen lassen müssen. Der Paragraf 60 der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) betrifft vor allem Halter von Wohnmobile und Wohnwagen – laut dem KBA gibt es davon in Deutschland fast eine Million.

Fast eine Million Camping-Fans soll es in Deutschland geben, viele davon müssen ihr Fahrzeug bald prüfen lassen. (Symbolbild)

Neues Gesetz für Camper ist laut ADAC „wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub“

Das neue Gesetz betrifft alle Wohnmobile und Wohnwagen, die Flüssiggasanlagen verbaut haben. In den Fahrzeugen werden sie vor allem für den Betrieb von Herd und Heizung oder dem Kühlschrank genutzt. Sollten die Anlagen nicht zuverlässig funktionieren, besteht laut dem ADAC die Gefahr, dass unbemerkt Gas austritt und zu brennen beginnt. In den vergangenen Jahren herrschte Unklarheit über die Vorschrift. Im Jahr 2020 wurde die Prüfung ausgesetzt, 2022 dann aus der HU-Richtlinie gestrichen. Die Empfehlung zur Prüfung bestand weiterhin.

Laut dem ADAC handelt es sich um eine sinnvolle Änderung. „Es ist gut, dass der neue Paragraf nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge schafft. Am meisten gewinnen aber die Camper selbst – die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub“, begrüßt ADAC-Campingexperte Martin Zöllner das Gesetz. Nicht die erste Änderung für Camping-Fans, auch beim Führerschein gab es Neuerung.

Camper müssen künftig alle zwei Jahre zur Prüfung

In Zukunft müssen die Camper alle zwei Jahre von anerkannten, sachkundigen Fachkräften geprüft werden, beispielsweise in den ADAC-Prüfzentren. Die Prüfung ist unabhängig von der HU. Eine Prüfung dauert voraussichtlich zwischen 20 und 45 Minuten und kostet zwischen 40 und 80 Euro. Mit ein paar Tipps lässt sich beim Camping trotzdem sparen.

Wer noch keine Gasprüfung mit seinem Wohnwagen hatte, muss die Prüfung bis zum 19. Juni 2025 nachholen. Sonst ist die Prüfung vor der Inbetriebnahme, der Wiederinbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen am Fahrzeug nötig. Wer die Frist versäumt oder dem Gesetz nicht nachkommt, muss mit einem Busgeld rechnen. Laut dem ADAC starten die Ordnungsgelder bei 15 Euro und steigern sich je nach Fristüberschreitung. (kiba)

Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa

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