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Bürgergeld-Reform
Neue Regelung in der Grundsicherung könnte für Bürgergeld-Empfänger mit psychischen Krankheiten fatal sein
Ab 2026 wird das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt. Sozialverbände warnen, dass vor allem psychisch Erkrankte betroffen sein könnten.
Frankfurt — Die geplante Bürgergeld-Reform zur Grundsicherung ab Juli 2026 sorgt für heftige Kritik von Sozialverbänden. Insgesamt haben mehr als 50 Organisationen die Pläne der Bundesregierung kritisiert. Unter dem Zusammenschluss „Gesundheit Unteilbar“ warnen sie davor, dass der Gesetzentwurf den „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ gefährde. Trotzdem soll der erste Teil der neuen Grundsicherung noch im Dezember vom Bundeskabinett unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen werden.
Grund für die Kritik sind die deutlich strengeren Regeln. Jobcenter-Mitarbeitende sollen künftig schneller Leistungen kürzen und bei wiederholten Pflichtverletzungen sogar einen vollständigen Leistungsentzug verhängen. Wer mehr als einen Termin im Jobcenter versäumt, verliert den Anspruch auf Leistungen und wird als „nicht erreichbar“ eingestuft. Auch wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, erhält künftig kein Geld mehr. Vor allem auf Menschen mit psychischen Erkrankungen kommen dabei größere Anforderungen zu. Während eine Anhörung über Sanktionen üblicherweise auch schriftlich stattfinden kann, soll sie bei Menschen mit psychischen Erkrankungen in Person stattfinden. Betroffene müssen also in der Regel persönlich im Jobcenter erscheinen, was für viele eine erhebliche Belastung darstellt.
Neue Regelung in Grundsicherung: Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders betroffen
Für Betroffene könnte diese Regelung problematisch werden. Helena Steinhaus, Gründerin der Initiative Sanktionsfrei e.V., kritisiert die drohende Pflicht zur persönlichen Vorsprache. Viele Betroffene versäumten Termine nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil Panikattacken, depressive Phasen oder soziale Phobien sie im Alltag blockieren. Der Sozialrechtsexperte Utz Anhalt erklärt bei gegen-hartz.de: „Wer täglich darum kämpft, überhaupt aufzustehen, braucht keine Drohkulissen. Er braucht ein System, das Erkrankungen ernst nimmt – nicht eines, das sie anzweifelt. Die neue Grundsicherung baut ein System auf, das psychisch erkrankte Menschen unter Generalverdacht stellt.“
Wie die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, sind psychische Erkrankungen schon heute die häufigste Ursache für Erwerbsminderung. 2020 entfielen 41,5 Prozent der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Leiden – gegenüber 24,2 Prozent im Jahr 2000. Existenzielle Ängste und finanzielle Not könnten psychische Erkrankungen zusätzlich verstärken, so die Befürchtung. Zudem könnte das persönliche Erscheinen im Jobcenter künftig einen Großteil der Verfahren betreffen. Das hätte nicht nur Konsequenzen für die Betroffenen, sondern auch für die Arbeitsbelastung in den Jobcentern.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen
„Symbol für Gerechtigkeit“: Regierung verteidigt Bürgergeld-Reform
Friedrich Merz verteidigt die Reform. Erklärtes Ziel der Regierung ist es, Anreize zur schnellen Arbeitsaufnahme zu stärken, vermeintliche Fehlsteuerungen des Bürgergeldes zu korrigieren und die Zahl der Langzeitleistungsbezieher zu senken. Zugleich verweist die Regierung auf die angespannte Haushaltslage: Durch strengere Regeln, reduzierte Schonvermögen und schnellere Sanktionen sollen die Ausgaben im Sozialetat gedämpft und der Sozialstaat „effizienter“ sowie in der Bevölkerung akzeptierter werden. Die Reform soll voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Quellen: Die Zeit, gegen-hartz.de, Deutsche Rentenversicherung, Gesundheit Unteilbar
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Artikels stand, Menschen mit psychischen Erkrankungen müssten bei den persönlichen Terminen ihre Erkrankung beweisen. Richtig ist jedoch, dass sie im Falle einer Sanktionsanhörung persönlich im Jobcenter erscheinen sollen. Der Text wurde entsprechend korrigiert.