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Papier gegen Karte

Führerschein-Umtauschfrist endet in wenigen Wochen – 43 Millionen insgesamt betroffen

Diese Umtauschfrist vom Papier-Führerschein zur Karte sollten Sie unbedingt beachten. Wird dieser nicht fristgerecht getauscht, könnte ein Bußgeld drohen.

München – In nur wenigen Monaten müssen die nächsten Jahrgänge ihren rosafarbene oder grauen Papierführerschein abgeben. Grund ist die Einführung eines europaweit einheitlichen Führerscheins. Zudem soll die neue Plastikkarte, anders als der alte „Lappen“ fälschungssicher sein. Einige Führerscheinbesitzer mussten sich bereits in den vergangenen Monaten von ihrem nostalgischen Dokument verabschieden.

Manche Behörden haben die von der Umtausch-Frist betroffenen Jahrgänge bereits per Post informiert. Jedoch ist diese Aufforderung zum Tausch nicht die Regel. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sind die zuständigen Stellen nicht dazu verpflichtet, an die Führerschein-Umtauschfrist zu erinnern. Denn nach Angaben des ADAC sind insgesamt 43 Millionen Menschen betroffen. Daher sollten Verbraucher folgende Termine dringend beachten.

Einige Jahrgänge haben nur noch wenige Monate Zeit, dann muss der Papierführerschein gegen die neue Karte getauscht werden.

In wenigen Monaten endet die Führerschein-Umtauschfrist für folgende Jahrgänge

Bei den Papier-Führerscheinen ist das Geburtsjahr entscheidend und nicht das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Dies sind die nächsten Jahrgänge, die einen neuen Führerschein beantragen sollten:

GeburtsjahrUmtausch
1965 bis 1970bis 19. Januar 2024
1971 oder später bis 19. Januar 2025

Die Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten ihren „Lappen“ bereits bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Auch die Frist für Personen, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren sind, ist bereits im Juli 2023 abgelaufen. Sollten Verbraucher diesen Termin vergessen haben, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Betroffene müssen in diesem Fall mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Diese Unterlagen werden für den Führerschein-Umtausch benötigt

Je nach Wohnort findet der Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgeramt statt. Für die Beantragung sollten Führerscheinbesitzer folgende Unterlagen mitbringen:

  • Den alten Führerschein im Original
  • Den Personalausweis, einen Pass oder ein anderes Ausweisdokument
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Geld für Gebühr in Höhe von knapp 25 Euro

Im Anschluss wird der neue Führerschein produziert und per Post an die zuständige Behörde oder auch auf Wunsch an den Antragssteller versandt. Der neue Kartenführerschein hat eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren. Somit sind nun die uralten Fotos aus dem jungen Erwachsenenalter passé. Wer den alten „Lappen“ als eine Art Erinnerungsstück behalten möchte, der kann ihn von der Behörde als ungültig kennzeichnen lassen.

Eine zusätzliche Fahrerlaubnisprüfung erfolgt nach Angaben der Bundesregierung nicht. Jedoch plant die EU in einem Entwurf, die Fahrerlaubnis für Menschen ab 60 Jahren auf sieben Jahre zu begrenzen. Für Personen ab 70 Jahren soll die Gültigkeit entsprechend weiter verkürzt werden

Auch Kartenführerscheine müssen umgetauscht werden

Doch auch die ab 01. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheine müssen etappenweise gegen den EU-einheitlichen Führerschein ausgetauscht. Entscheidend für die Umtausch-Frist ist in diesen Fällen nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsdatum. Noch besteht kein Grund zur Sorge, denn die ersten Kartenführerscheine von 1999 bis 2001 müssen erst bis 19. Januar 2026 getauscht werden. (mima)

Rubriklistenbild: © Zoonar.com/IMAGO

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