Verbraucherzentrale hilft weiter
Mieser Kundenservice? Ein neues Online-Tool hilft bei Beschwerden weiter
Man muss sich nicht alles gefallen lassen, auch nicht vom vermeintlichen Kundenservice eines Unternehmens. Ein neues Online-Tool der Verbraucherzentralen hilft, eine Beschwerde in die Tat umzusetzen und seine Rechte einzufordern.
Hinhalterei, falsche Auskünfte oder untergeschobene Verträge: Fast jeder kann eine Geschichte erzählen, wenn es um das Thema Kundenservice geht. Dabei sollte man es aber nicht belassen - Verbraucher, deren Rechte verletzt worden sind, sollten dran bleiben.
Offizielle Beschwerde per Einschreiben
Dran bleiben ist vor allem dann wichtig, wenn es um vertragliche Probleme oder Gewährleistungsrechte geht oder wenn wichtige Fristen zu verstreichen drohen.
Und das funktioniert am besten über eine offizielle Beschwerde beim jeweiligen Unternehmen - nicht telefonisch, nicht per E-Mail oder Messenger, sondern klassisch per Brief.
An dieser Stelle kommt das neue Online-Tool ins Spiel: Wer nicht so genau weiß, wie so ein Brief aussehen könnte und was genau drin stehen sollte, kann ab sofort den sogenannten „Musterbriefgenerator” für Beschwerden nutzen, den die Verbraucherzentralen auf ihren Webseiten anbieten.
Ist der Brief erstellt, solltet Ihr laut den Verbraucherschützern Folgendes tun:
- Brief nachweisbar per Einschreiben versenden. Einlieferungsbeleg und Zustellungsbeleg der Online-Sendungsverfolgung (Screenshot machen) gut aufheben. Ein Einschreiben ist insbesondere wichtig, wenn wichtige Fristen verstreichen könnten, etwa für eine Kündigung oder einen Widerruf.
- Telefonische Kontaktversuche und Absprachen genau protokollieren – und sich dafür im besten Fall auch Zeugen suchen. Nicht auf mündliche Zusagen oder Versprechen vertrauen. Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme die Absprachen auch schriftlich einfordern, etwa per E-Mail oder Brief.
Lasst Euch nicht gefallen, wenn das Unternehmen den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Fordert es auf, tätig zu werden und setzt dazu eine Frist. Für eine Antwort oder handelsübliche Leistungen wie etwa die Rückzahlung des Kaufpreises oder die Lieferung einer Ware ist in der Regel eine Frist von 14 Tagen angemessen. Für spezielle Leistungen wie etwa fachmännische Reparaturen können je nach Einzelfall auch längere Fristen notwendig sein. (as/Verbraucherzentrale)