250 Euro pro Kind
Wichtige Info für alle Eltern: An diesem Tag im Juli 2024 wird das Kindergeld ausgezahlt
Berechtigte in Deutschland erhalten als steuerliche Ausgleichszahlung monatlich Kindergeld. Für Juli sind die Termine für die Auszahlung bereits bekannt.
München – In Deutschland profitieren Familien von finanziellen Hilfen des Staates, einschließlich des Kindergeldes. Das kommt allerdings nur Eltern zugute, „die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind“ oder aber „unter bestimmten Voraussetzungen“ auch Eltern, „die im Ausland wohnen und in Deutschland [...] nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert.
Dafür wird das Kindergeld unabhängig vom Einkommen an die Empfänger ausgezahlt. Aktuell erhalten Eltern pro Kind und Familie monatlich 250 Euro. Die steuerliche Ausgleichszahlung wird laut Bundesfamilienministerium „an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet“ ausgezahlt. Wenn das Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, bestimmen diese, wer das Kindergeld erhält. Auch im Juli 2024 wird es wieder Kindergeld für viele Eltern in Deutschland geben – aber wann genau wird es ausgezahlt?
Termin für die Auszahlung des Kindergeldes im Juli: Diese Personengruppen haben Anspruch
Laut Bundesagentur für Arbeit sollten die Kinder, für die das Kindergeld bezogen wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz haben. Eine Ausnahme bilden Kinder von Entwicklungshelfern und Missionaren, so das BMFSFJ.
Die Zahlung von Kindergeld steht grundsätzlich folgenden Personengruppen zu:
- allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr
- Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- arbeitslosen Kindern bis zum 21. Lebensjahr
Quelle: bmfsfj.de
Weitere Bedingungen für die Auszahlung des Kindergeldes
Darüber hinaus gelten Kinder, die aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes keine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen können, als Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Nur Kinder, die nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums keinen Beruf mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit ausüben, kommen in den Genuss der staatlichen Zahlung.
Vollwaisen oder Kinder, die den aktuellen Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen, können das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) auch für sich selbst beantragen.
Kindergeld-Endziffer verrät Auszahlungstermin für Leistung
Die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit sind in der Regel für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Für den genauen Auszahlungstermin ist die sogenannte Kindergeld-Endziffer entscheidend. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erläutert auf ihrer Internetseite: „Die Kindergeldnummer besteht aus Ziffern und Buchstaben in einer bestimmten Reihenfolge. Sie wird automatisch vergeben, sobald zum ersten Mal Kindergeld für ein Kind bei der Familienkasse der BA beantragt wird. Sie bleibt immer gleich.“
Die BA führt weiter aus: „Die letzte Ziffer der Kindergeldnummer ist die sogenannte Endziffer. Durch die Endziffer ist festgelegt, wann Kindergeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag ausgezahlt werden. Beispiel: xxxFKxxxxx9 – hier ist die Endziffer die 9.
| Kindergeld-Endziffer | Auszahlungstermin |
| 0 | 3. Juli |
| 1 | 4. Juli |
| 2 | 5. Juli |
| 3 | 9. Juli |
| 4 | 10. Juli |
| 5 | 11. Juli |
| 6 | 12. Juli |
| 7 | 17. Juli |
| 8 | 18. Juli |
| 9 | 19. Juli |
Quelle: arbeitsagentur.de
Laut BA wird das Kindergeld immer auf ein Bankkonto überwiesen und kann nicht bar ausgezahlt werden. Sobald das Kindergeld „im Laufe des Überweisungstages“ auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde, kann über den gesamten Betrag frei verfügt werden. Geht es nach der aktuellen Bundesregierung, soll das derzeitige Kindergeld ab 2025 von einer Kindergrundsicherung abgelöst werden. (kh)
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