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Zeile 617 im Koalitionsvertrag

Grundsicherung im Alter: Merz-Regierung plant Reformen für Rentner – Experten äußern sich zu wichtigem Schritt

Die Zahl der Rentner in Grundsicherung steigt weiter. Union und SPD planen Änderungen. Doch nicht alle sind überzeugt.

Kassel – In den letzten Jahren ist die Anzahl der Rentner in Deutschland, die auf die sogenannte Grundsicherung im Alter angewiesen sind, stetig gestiegen. Ende 2023 verzeichnete das Statistische Bundesamt fast 690.000 Empfänger, was etwa 56,9 Prozent der Beziehenden ausmacht – ein neuer Höchststand. Die potenzielle zukünftige Regierung unter Merz, bestehend aus CDU/CSU und SPD, plant, diesen Menschen Unterstützung zu bieten.

Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD: Rentner in Grundsicherung sollen von Plänen profitieren

Auf dem Titelblatt des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode steht „Verantwortung für Deutschland“. Obwohl noch nichts endgültig beschlossen ist, ist es wahrscheinlich, dass Union und SPD eine Koalition eingehen und Friedrich Merz (CDU) am 6. Mai zum Bundeskanzler gewählt wird. Ein zentrales Vorhaben ist die Einführung einer „neuen Grundsicherung“ anstelle des Bürgergelds. Auch Rentner sollen von einem neuen Grundsicherungs-Plan profitieren.

Im Koalitionsvertrag planen CDU/CSU und SPD eine „neue Grundsicherung“. (Symbolbild)

Im Koalitionsvertrag heißt es konkret: „Wir prüfen, wie wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter verbessern.“ Dies soll es den Betroffenen ermöglichen, ihre finanzielle Situation durch einen Nebenverdienst zu verbessern, ohne dass dieser größtenteils auf die Grundsicherung angerechnet wird. Union und SPD wollen damit Anreize schaffen, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Die genauen Änderungen sind jedoch noch unklar.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Experten äußern sich positiv zu Grundsicherungs-Plan von Merz-Regierung

Der Sozialverband VdK Deutschland bezeichnet die Pläne als gute Nachricht für Rentner in der Grundsicherung. „Sie würden unmittelbar davon profitieren und hätten mehr Geld in der Tasche“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber IPPEN.MEDIA. Johannes Geyer, stellvertretender Abteilungsleiter beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, stimmt zu: „Aktuell ist es noch unattraktiver bei Sozialhilfe oder Grundsicherung zusätzlich zu verdienen als es beim Bürgergeld ohnehin ist.“

Die Grundsicherung im Alter

Laut dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) haben Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Der Anspruch ergibt sich aus der Differenz des individuellen Bedarfs (Bruttobedarf) und des anrechenbaren Einkommens (zum Beispiel Altersrente nach Berücksichtigung von Freibeträgen).

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), sieht die Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten als sinnvollen Schritt angesichts vieler zu niedriger Renten. Sie betont jedoch, dass viele ältere Menschen nicht mehr in der Lage sind, zusätzlich zu arbeiten. „Es muss möglich sein, im Alter von der eigenen Rente leben zu können“, erklärt Engelmeier. Der SoVD fordert zudem einen Freibetrag ohne die Voraussetzung von 33 Grundrentenjahren.

Änderungen für Rentner in Grundsicherung – „Das ist unfair und macht auch keinen Sinn“

Die Pläne der Merz-Regierung stoßen jedoch nicht nur auf Zustimmung. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), fordert eine einheitliche Einkommensanrechnung bei staatlichen Leistungen, sei es bei der Grundsicherung oder beim Bürgergeld. Derzeit seien ältere Menschen in der Grundsicherung gegenüber Bürgergeld-Empfängern benachteiligt. „Das ist unfair und macht auch keinen Sinn“, so Piel gegenüber IPPEN.MEDIA.

Der Sozialverband VdK kritisiert: „Es kann nicht sein, dass sich alte Menschen mit einem Job vor Armut schützen müssen. Ab einem gewissen Alter müssen Menschen sich auf einen armuts- und arbeitsfreien Lebensabend freuen dürfen.“ Anstatt die Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Grundsicherung zu erweitern, plädiert der Verband dafür, die gesetzliche Rente – wie bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – nicht auf die Grundsicherung anzurechnen.

Insgesamt sind im Bereich der Rente einige Änderungen geplant, die direkte Auswirkungen auf die Betroffenen haben könnten. Union und SPD setzen auf freiwilliges Arbeiten im Alter. Die Aktivrente könnte somit vielen Rentnern zugutekommen. Mit der sogenannten Frühstart-Rente soll ein Altersvorsorgedepot für jedes Kind geschaffen werden, was der DGB kritisch sieht. Es bleibt abzuwarten, wie die Koalitionspartner ihre Pläne konkret umsetzen werden. (cln/jh)

Rubriklistenbild: © Frank Ossenbrink/IMAGO/Symbolbild

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