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Zeile 617 im Koalitionsvertrag
Grundsicherung im Alter: Merz-Regierung plant Reformen für Rentner – Experten äußern sich zu wichtigem Schritt
Die Zahl der Rentner in Grundsicherung steigt weiter. Union und SPD planen Änderungen. Doch nicht alle sind überzeugt.
Kassel – In den letzten Jahren ist die Anzahl der Rentner in Deutschland, die auf die sogenannte Grundsicherung im Alter angewiesen sind, stetig gestiegen. Ende 2023 verzeichnete das Statistische Bundesamt fast 690.000 Empfänger, was etwa 56,9 Prozent der Beziehenden ausmacht – ein neuer Höchststand. Die potenzielle zukünftige Regierung unter Merz, bestehend aus CDU/CSU und SPD, plant, diesen Menschen Unterstützung zu bieten.
Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD: Rentner in Grundsicherung sollen von Plänen profitieren
Auf dem Titelblatt des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode steht „Verantwortung für Deutschland“. Obwohl noch nichts endgültig beschlossen ist, ist es wahrscheinlich, dass Union und SPD eine Koalition eingehen und Friedrich Merz (CDU) am 6. Mai zum Bundeskanzler gewählt wird. Ein zentrales Vorhaben ist die Einführung einer „neuen Grundsicherung“ anstelle des Bürgergelds. Auch Rentner sollen von einem neuen Grundsicherungs-Plan profitieren.
Im Koalitionsvertrag heißt es konkret: „Wir prüfen, wie wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter verbessern.“ Dies soll es den Betroffenen ermöglichen, ihre finanzielle Situation durch einen Nebenverdienst zu verbessern, ohne dass dieser größtenteils auf die Grundsicherung angerechnet wird. Union und SPD wollen damit Anreize schaffen, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Die genauen Änderungen sind jedoch noch unklar.
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Experten äußern sich positiv zu Grundsicherungs-Plan von Merz-Regierung
Der Sozialverband VdK Deutschland bezeichnet die Pläne als gute Nachricht für Rentner in der Grundsicherung. „Sie würden unmittelbar davon profitieren und hätten mehr Geld in der Tasche“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber IPPEN.MEDIA. Johannes Geyer, stellvertretender Abteilungsleiter beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, stimmt zu: „Aktuell ist es noch unattraktiver bei Sozialhilfe oder Grundsicherung zusätzlich zu verdienen als es beim Bürgergeld ohnehin ist.“
Die Grundsicherung im Alter
Laut dem Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) haben Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Der Anspruch ergibt sich aus der Differenz des individuellen Bedarfs (Bruttobedarf) und des anrechenbaren Einkommens (zum Beispiel Altersrente nach Berücksichtigung von Freibeträgen).
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), sieht die Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten als sinnvollen Schritt angesichts vieler zu niedriger Renten. Sie betont jedoch, dass viele ältere Menschen nicht mehr in der Lage sind, zusätzlich zu arbeiten. „Es muss möglich sein, im Alter von der eigenen Rente leben zu können“, erklärt Engelmeier. Der SoVD fordert zudem einen Freibetrag ohne die Voraussetzung von 33 Grundrentenjahren.
Änderungen für Rentner in Grundsicherung – „Das ist unfair und macht auch keinen Sinn“
Die Pläne der Merz-Regierung stoßen jedoch nicht nur auf Zustimmung. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), fordert eine einheitliche Einkommensanrechnung bei staatlichen Leistungen, sei es bei der Grundsicherung oder beim Bürgergeld. Derzeit seien ältere Menschen in der Grundsicherung gegenüber Bürgergeld-Empfängern benachteiligt. „Das ist unfair und macht auch keinen Sinn“, so Piel gegenüber IPPEN.MEDIA.
Der Sozialverband VdK kritisiert: „Es kann nicht sein, dass sich alte Menschen mit einem Job vor Armut schützen müssen. Ab einem gewissen Alter müssen Menschen sich auf einen armuts- und arbeitsfreien Lebensabend freuen dürfen.“ Anstatt die Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Grundsicherung zu erweitern, plädiert der Verband dafür, die gesetzliche Rente – wie bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – nicht auf die Grundsicherung anzurechnen.
Insgesamt sind im Bereich der Rente einige Änderungen geplant, die direkte Auswirkungen auf die Betroffenen haben könnten. Union und SPD setzen auf freiwilliges Arbeiten im Alter. Die Aktivrente könnte somit vielen Rentnern zugutekommen. Mit der sogenannten Frühstart-Rente soll ein Altersvorsorgedepot für jedes Kind geschaffen werden, was der DGB kritisch sieht. Es bleibt abzuwarten, wie die Koalitionspartner ihre Pläne konkret umsetzen werden. (cln/jh)