Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Reiserecht

Geld zurück bei Schneemangel? Das gilt für den Skiurlaub

Ein Skilift, der außer Betrieb ist
+
Grüne Wiesen, statt Pistenspaß: Bekommt man sein Geld zurück, wenn die Skispaß ausfällt

Schnee, Sonne, Pistenspaß – so stellen sich die meisten den perfekten Winterurlaub vor. Doch was passiert, wenn das Wetter nicht mitspielt und die Pisten grün statt weiß sind? Wir klären auf, was rechtlich gilt, wenn Schneemangel, Sturm oder Lawinengefahr den Skiurlaub beeinträchtigen.

„Schifoan ist das leiwandste“ - also das allerbeste, wusste einst schon Wolfgang Ambros zu singen. Und in der Tat ist für viele der Urlaub in den verschneiten Bergen mindestens genauso wichtig, wie für andere Ferien am Meer. Doch was ist, wenn die weiße Pracht ausbleibt, was immer öfter der Fall ist? Hat man die Möglichkeit, seine Buchung zu stornieren, wenn von Skiurlaub keine Rede mehr sein kann?

Schneemangel: Kann ich die Reise absagen?

Die Antwort ist eindeutig: Nein. Hotels, Pensionen oder Ferienhäuser können auch ohne Schnee, ihre Leistung erbringen. Auch bei Pauschalreisen bleibt Ihr in der Regel auf den Kosten sitzen. Laut Reiserechtler Paul Degott fällt schlechtes Wetter unter das allgemeine Lebensrisiko der Reisenden.

Einzige Ausnahme: Hat der Veranstalter mit einer „Schneegarantie“ oder „Schneesicherheit“ geworben, könnt Ihr Ansprüche auf Minderung oder kostenfreie Stornierung geltend machen. Gegebenenfalls sogar schon vorab, wenn das Skigebiet beispielsweise gar nicht geöffnet ist, vorher aber vollmundige Versprechungen abgegeben hat. Wichtig: Behaltet Belege wie Katalogtexte oder Screenshots von Online-Angeboten. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn Ihr mindestens zwei Leistungen wie Unterkunft und Anreise oder Skipass als Paket bucht.

Zu viel Schnee: Wenn Ihr den Urlaubsort nicht erreicht

Zu wenig Schnee ist ärgerlich, aber zu viel Schnee ist es auch. Was passiert, wenn man aufgrund verschneiter Straßen nicht anreisen kann? Bei einer Pauschalreise, in der auch die Anreise beinhaltet ist, kann den Veranstalter in die Pflicht nehmen und den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen.

Bei eigener Anreise tragt Ihr das sogenannte Wegerisiko. Hier helfen oft nur individuelle Vereinbarungen mit dem Hotel. Manche Häuser, etwa Mitglieder der „Österreichischen Hotelvereinigung“, verlangen keine Zahlungen für Tage, an denen die Anreise unmöglich ist. Aber Achtung: Ist die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich, bleibt der restliche Aufenthalt kostenpflichtig.

Schneechaos und man kommt nicht heim?

Verschneite oder gesperrte Zufahrtsstraßen machen eine Heimreise unmöglich? Wenn zu viel Schnee die Heimreise verhindert, können zusätzliche Hotelkosten anfallen. Bei individueller Buchung tragt Ihr die Extrakosten selbst – der ADAC rät, Rabatte oder Kulanzlösungen auszuhandeln. Auch hier ist man bei Pauschalreisen wieder im Vorteil: Veranstalter müssen bis zu drei zusätzliche Übernachtungen zahlen, manchmal auch Extrakosten für die Heimreise. Schwangere oder andere schutzbedürftige Personen können in Ausnahmefällen länger unterstützt werden.

Rückerstattung des Skipasses bei extremem Wetter

Bleiben Lifte wegen Sturms oder Lawinengefahr geschlossen, schaut der Kunde leider oft in die Röhre: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Bergbahnen sind Erstattungen für solche Fälle ausgeschlossen. So erklärt die Silvrettaseilbahn AG in Ischgl in Tirol, dass sie bei „Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs“ keine Rückzahlungen leisten. Immerhin: Oft seien die Betreiber bereit, bei Extremwetterlagen auf Kulanzbasis Teile der Kosten zu erstatten oder beispielsweise Gutschriften auszustellen, sagt Helga Wagner, Justiziarin beim Verband Deutscher Seilbahnen (VDS), mit Blick auf die deutschen Bergbahnen. „Aber es gibt keinen Anspruch darauf“, betont sie.

Eine Ausnahme: Verletzt Ihr Euch auf der Piste, bekommt Ihr oft eine anteilige Rückerstattung des Skipasses – allerdings nur für den Verletzten, nicht für Begleiter. Hier hilft der Bergungsbericht der Pistenrettung.

Skikurse fallen aus: Bekomme ich mein Geld zurück?

Schlechtes Wetter allein berechtigt Euch nicht zur Rückerstattung eines gebuchten Skikurses. Sind die Pisten jedoch geschlossen, bieten viele Skischulen Gutschriften oder Rückzahlungen an. Beispiel: Die Skischule Winterberg gibt bei Schneemangel Wertgutscheine, aber keine Barauszahlung. Auch bei Krankheiten oder Verletzungen gibt es oft Geld zurück – mit ärztlichem Attest. Einheitlich geregelt ist dies nicht. (si/dpa)

Kommentare