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Deutsches Gaststättengesetz

Für alle Restaurants verpflichtend: Das besagt der Apfelsaft-Paragraf

Obwohl der Apfelsaft-Paragraf eine der wichtigsten Regelungen im Gaststättengesetz ist, kennen ihn die wenigsten. Das hat es damit auf sich.

München – Die Anhebung auf den ursprünglichen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent in der Gastronomie führt dazu, dass sich immer weniger Menschen einen Restaurant-Besuch leisten können – und wenn doch, wird genau auf die Preise geschaut. Dem ein oder anderen wird dabei bestimmt schon aufgefallen sein, dass alkoholische Getränke teurer sind als alkoholfreie. Verantwortlich dafür ist der sogenannte Apfelsaft-Paragraf für Restaurants.

Bier zu teuer? Apfelsaft-Paragraf soll vor Alkoholmissbrauch schützen

Der Apfelsaft-Paragraf ist Teil des deutschen Gaststättengesetzes (GastG) und besteht in dieser Form schon seit Ende 2001. Das
Bundesministerium für Justiz fasst die Regelung wie folgt zusammen:

Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.

§ 6 Ausschank alkoholfreier Getränke im Gaststättengesetz

Die Regelung soll verhindern, dass alkoholische Getränke allein aufgrund ihres niedrigeren Preises konsumiert werden. Es handelt sich also um eine präventive Maßnahme gegen Alkoholmissbrauch. Insbesondere Jugendliche sollen so geschützt werden.
Kontrolliert wird der Apfelsaft-Paragraf hauptsächlich vom deutschen Ordnungsamt. Gastronomen riskieren je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen oder andere strafrechtliche Konsequenzen.

Kurioser Name, wichtige Bedeutung: Darum heißt es Apfelsaft-Paragraf

Natürlich könnten Restaurant-Betreiber die Regelung einfach umgehen, in dem sie beispielsweise unübliche Getränke wie Milch oder Tee in ihre Speisekarte mitaufnehmen. Doch auch hier schiebt der Apfelsaft-Paragraf einen Riegel vor: Gaststätten sind verpflichtet, ein „attraktives, dem üblichen Nachfrageverhalten angepasstes Getränk“ anzubieten. Apfelsaft ist ein solches Getränk, was auch den umgangssprachlichen Namen des Paragrafen erklärt.

Ebenso dürfen Gastronomen keine unattraktiven Mengen eines Getränks anbieten. Wenn Cola beispielsweise nur in Literflaschen erhältlich ist, könnte dieses zwar genauso teuer sein wie das billigste alkoholische Getränk. Aber die wenigsten Gäste wollen eine so große Menge auf einmal bestellen. Nach Auffassung des Gesetzgebers stellt dies also ein „Versuch einer Umgehung dar und kann zu dem Preisvergleich nicht herangezogen werden“.

Die wenigsten Gäste kennen den Apfelsaft-Paragrafen. Dabei handelt es sich um eine wichtige Vorschrift, die für alle Restaurants verpflichtend ist (Symbolbild).

Der Apfelsaft-Paragraf: Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Regelungen

In den Nachbarländern gelten ähnliche Vorschriften: In der Schweiz ist der Paragraf Teil des Gastgewerbegesetzes. Dieser besagt, dass „eine Auswahl alkoholfreier Getränke“ nicht teurer sein darf als das „billigste alkoholhaltige Getränk“. In Österreich wiederum wurde nach Einführung der Regelung beobachtet, dass die Preise für Mineralwasser angehoben wurden. Darum müssen mindestens zwei günstigere alkoholfreie Getränke angeboten werden.

Rubriklistenbild: © Robert Kalb / Imago

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