Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Überraschende Regelung

Nebenkostenabrechnung oft zu hoch: Nach welcher Frist Mieter nichts mehr zahlen müssen

Mieter in Deutschland bekommen bald wieder unliebsame Post. Die Nebenkostenabrechnung steht an. Welche Regelungen und Fristen müssen beachtet werden?

München – Jeder in Deutschland, der zur Miete wohnt, muss Nebenkosten – auch Betriebskosten genannt – bezahlen. Hierbei gelten allerdings bestimmte gesetzliche Regelungen und Fristen. Wie der Sender NDR berichtet, sind die von Vermietern gestellten Abrechnungen jedoch häufig zu hoch. Laut Mietervereinen seien hier auch fast 50 Prozent der Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft.

Neben Heizung und Warmwasser gibt es 14 weitere Nebenkostenarten. Dazu zählen unter anderem Grundsteuer, Abwasser, Straßenreinigung und Müllabfuhr. Eine Pflicht zur Zahlung der Nebenkosten besteht für den Mieter jedoch nur dann, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. Die nach Verbrauch berechneten Heizkosten müssen allerdings auch ohne Erwähnung im Mietvertrag bezahlt werden.

Nebenkostenabrechnung: Diese Frist muss der Vermieter beachten

Abgerechnet wird einmal pro Jahr. Dabei muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Verpasst der Vermieter diese Frist, können mögliche Nachzahlungen verfallen, die der Mieter dann auch nicht mehr begleichen müsste. Dies gelte jedoch nur dann, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung selbst verschuldet habe, so die Deutsche Presse-Agentur. Es kann sich für Mieter also lohnen, die Nebenkosten genau zu prüfen.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, in der Nebenkostenabrechnung bestimmte Angaben zu machen. Stellt der Vermieter die Abrechnung, muss er den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Der Mieter darf demzufolge nur mit den Betriebskosten belastet werden, die notwendig und auch angemessen sind.

  • Folgende Angaben muss der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung machen:
  • Abrechnungszeitraum
  • Erläuterung des Umlageschlüssels
  • Aufstellung der Gesamtkosten
  • Berechnung des Mieteranteils
  • Verrechnung der Vorauszahlungen
  • Summe der Rückzahlung oder Nachzahlung
  • Quelle: NDR

Welche Rechte haben Mieter bei der Nebenkostenabrechnung?

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) haben alle Mieter das Recht, Einsicht in sämtliche Belege zu verlangen. Wird der Vermieter nicht in einem unzumutbaren Maß beeinträchtigt, dürfen die Belege jederzeit abfotografiert, gescannt oder auch kopiert werden. Kann keine persönliche Einsichtnahme gewährleistet werden – zum Beispiel, weil der Mieter zu weit weg wohnt – hat er einen Rechtsanspruch darauf, eine Kopie der Abrechnung zu verlangen. Einen generellen Anspruch auf Zusendung in Kopie haben Mieter jedoch nicht.

Gewährt der Vermieter keine Einsicht in die Unterlagen, so kann der Mieter laufende Nebenkostenvorauszahlungen vorerst einbehalten. Solange der Vermieter die Belegeinsicht verweigert, kann er laut NDR auch keine Nachzahlung verlangen. Zudem können Mieter die Belegeinsicht auch vor Gericht einklagen.

Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Etwaige Einwände müssen vom Mieter binnen zwölf Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung beim Vermieter vorgebracht werden. Wird kein Widerspruch eingelegt oder eine geforderte Nachzahlung geleistet, gilt die Abrechnung als anerkannt. Finden sich grundlegende Fehler in der Abrechnung, so der Sender, wird sie unwirksam. Sind hingegen nur bestimme Kostenpositionen fehlerhaft, müssen die betroffenen Positionen vom Mieter nicht beglichen werden.

Laut Mieterverbänden, seien Fehler in der Nebenkostenabrechnung häufig nach Wohnungsverkäufen und einem Wechsel der Hausverwaltung zu beobachten. Ein möglicher Grund hierfür könne sein, dass durch den Verkauf der Wohnung das Wissen der Hausverwaltung verloren gehe. Zudem würden in größeren Wohnungsunternehmen die Abrechnungen oft von zentralen Hausverwaltungen erstellt. Nicht immer wüssten diese also über die Umstände in den einzelnen Wohnungen Bescheid. (phf)

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/imago

Kommentare