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Verträge online kündigen: Was ein fehlender Kündigungsbutton für Verbraucher bedeutet
Handy, Streamingdienst-Abo, Strom und Gas – viele Verträge können Verbraucher schnell und einfach online abschließen. Die Einführung eines Kündigungsbuttons auf entsprechenden Anbieter-Webseiten sollte ihnen eigentlich auch die einfache Auflösung dieser Verträge ermöglichen. Wo dieser aber fehlt, kommt den Verbrauchern ein anderes Recht zugute.
Seit Juli 2022 ist er auf Webseiten vieler Unternehmen Pflicht: der Kündigungsbutton. Verpflichtend ist dieser für langfristige Verträge, die Ihr online abschließen könnt. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos und Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios. Entsprechende Anbieter sollen ihren Kunden die Beendigung des Abos damit einfach und sicher machen. Der Kündigungsbutton gilt übrigens auch für Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen worden sind.
Verträge jederzeit kündbar
Im Juni 2023 untersuchte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wiederholt branchenübergreifend Webseiten darauf, ob sie die Online-Kündigung rechtskonform anbieten. Das Ergebnis: Viele der Unternehmen setzen die Vorgaben nicht oder zumindest unzureichend um. „Mehr als die Hälfte der untersuchten Anbieter verwendet auf ihren Webseiten teils immer noch keine Kündigungsbuttons oder solche, die nur schwer auffindbar sind”, beklagen die Verbraucherschützer.
Was für viele Verbraucher zunächst ärgerlich erscheint, bringt aber auch einen entscheidenden Vorteil mit sich: „Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen“, sagt Michèle Scherer, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Beweise sichern
Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, sollte in der Kündigung auf den Umstand des fehlenden oder fehlerhaften Kündigungsbuttons hinweisen, rät Scherer. Außerdem könne es hilfreich sein, einen entsprechenden Screenshot oder ein Foto als Nachweis beizufügen.
Pflicht ist der Button für Verträge mit längerer Laufzeit, die online geschlossen wurden oder zumindest auch online hätten geschlossen werden können. Mietverträge oder Verträge im Finanz- und Versicherungsbereich sind von der Pflicht ausgenommen. Wer unsicher ist, ob ein Unternehmen den Kündigungsbutton rechtskonform umgesetzt hat, kann auf der Webseite der Verbraucherzentrale nachlesen, worauf es ankommt.
as/dpa